2G im Einzelhandel ist Geschichte
Aktualisierte Corona-Schutzverordnung in Hessen gilt ab heute

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07.02.2022 / REGION -
Die Hessische Landesregierung hat Änderungen an der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen. Diese betreffen insbesondere die Abschaffung der 2G-Regelung im gesamten Einzelhandel sowie neue Vorgaben für Großveranstaltungen, zu denen wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen werden können.
Einheitliche Regeln
Bouffier hatte bereits am Mittwoch dazu eine Erklärung im Hessischen Landtag abgegeben und betont, für diese beiden Bereiche habe es in der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz noch keine zufriedenstellende Lösung gegeben. "Umso mehr begrüße ich es, dass sich die Länder jetzt auf einheitliche Regelungen bei Veranstaltungen geeinigt haben. Ich bin überzeugt: Das steigert die Verständlichkeit und Akzeptanz der Maßnahmen. Mit der neuen einheitlichen Regel für öffentliche Veranstaltungen verbessern wir auch die Situation innerhalb der Branche und wirken den Existenzsorgen vieler Kulturschaffender und Amateur- und Profisportvereinen entgegen", sagte der Regierungschef.Lockerungen im Einzelhandel
Im hessischen Einzelhandel wird die 2G-Regel – wie in mehreren anderen Bundesländern auch – hingegen aufgehoben. "Das sorgt für Klarheit", so der Ministerpräsident. "Wir unterscheiden jetzt nicht mehr zwischen Grundbedarf und dem übrigen Einzelhandel, sondern behandeln diese Bereiche gleich. Damit entfallen insbesondere die aufwändigen Zugangskontrollen. Zugleich erhöhen wir den Schutz der Kundinnen und Kunden, indem wir das Tragen einer FFP2-Maske ab 16 Jahren verbindlich vorschreiben, und zwar hessenweit in allen Geschäften, also auch in Supermärkten", erklärte der Ministerpräsident. Bouffier betonte, dass die Pandemie noch nicht beendet sei. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger stehe weiterhin an oberster Stelle. "Maßgeblich für uns ist immer das Kriterium, unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Derzeit ist dies in Hessen nicht der Fall", so der Regierungschef.Mehr Infizierte, aber weniger schwere Erkrankungen
Die mittlerweile vorherrschende Omikron-Variante sei zwar deutlich ansteckender und die Infektionszahlen entsprechend höher. Gleichzeitig erkrankten weniger Infizierte derart schwer, dass sie auf einer Intensivstation behandelt werden müssten. "Deshalb können wir die Hotspot-Regelung aufheben. Damit entfällt bspw. die Maskenpflicht in Fußgängerzonen und das Verbot von Alkoholkonsum an belebten Plätzen", sagte Bouffier. Auch Prostitutionsstätten dürften mit 2G-Plus-Regel, Kontaktdatenerfassung sowie Abstands- und Hygienekonzept wieder öffnen.
Gleichzeitig gilt – wegen des hohen Infektionsrisikos – die 2G-Plus-Regel für Innenräume jetzt landesweit und inzidenzunabhängig. Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Teilnehmenden, in Kinos, im Restaurant und beim Hallensport müssen alle Gäste, Teilnehmende und Zuschauerinnen und Zuschauer die 2G-Plus-Regel erfüllen. "Wir müssen weiterhin vorsichtig und besonnen bleiben und unsere Schritte sorgfältig abwägen, um die Pandemie hoffentlich nach und nach einzudämmen und der Normalität wieder ein Stück näher zu kommen", so der Hessische Regierungschef abschließend.
Hospitalisierung über 9
Sollte die Hospitalisierungsinzidenz in Hessen über den Wert von 9 steigen oder 400 Intensivbetten belegt werden, wird die Landesregierung über weitere Schritte beraten, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. Aktuell liegt die Hospitalisierungsinzidenz in Hessen bei 6,93. Es sind 216 Intensivbetten belegt.Abschließend betonte Ministerpräsident Volker Bouffier nochmals die Bedeutung des Impfens: "Impfen schützt immer noch am besten vor schweren Verläufen".
Die folgenden Regeln gelten ab dem 7. Februar bis zum 6. März 2022:
Für öffentliche Veranstaltungen, zum Beispiel Kultur- und Sportveranstaltungen, gilt inzidenzunabhängig:o Im Freien:
max. 10.000 Teilnehmer/Zuschauer
ab dem 250. Platz max. 50 Prozent Auslastung
2G über 10 Teilnehmer/Zuschauer
2G Plus über 250 Teilnehmer/Zuschauer
o In Innenräumen:
max. 4.000 Teilnehmer/Zuschauer
ab dem 250. Platz max. 30 Prozent Auslastung
2G-Plus über 10 Teilnehmer/Zuschauer
· Die 2G-Regel im Einzelhandel wird aufgehoben. Stattdessen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Personen über 15 Jahren im gesamten Einzelhandel, also auch im Supermarkt, in der Drogerie u.ä.
· Für Kinder und Jugendliche gilt wie bisher: Kinder unter sechs Jahren haben keine Maskenpflicht; bis einschließlich 15 Jahre ist die medizinische Maske vorgeschrieben; ab 16 Jahre ist die FFP2-Maske verpflichtend.
· Die inzidenzabhängigen Hotspot-Regeln werden aufgehoben. Stattdessen gilt landesweit inzidenzunabhängig die Festlegung von 2GPlus in Innenräumen
bei allen Veranstaltungen und Kulturangeboten ab 10 Personen (s.o.)
in Freizeiteinrichtungen
in Schlössern, Museen, Galerien und Gedenkstätten
in gedeckten Sportstätten
bei touristischen Übernachtungen und der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen in Übernachtungsbetrieben. (pm) +++