Beratungs- und Hilfehotline eingerichtet

Verdachtsfälle von Kinder- und Jugendpornographie steigen deutlich an

Aufgrund der signifikanten Fallsteigerung gerade bei jungen Menschen haben das Hessische Innenministerium und die hessische Polizei reagiert und heute eine hessenweite Beratungs- und Hilfehotline zur Prävention und Aufklärung über die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornographie eingerichtet.
Symbolfoto: Pixabay

03.02.2022 / WIESBADEN - In Hessen wurden im vergangenen Jahr insgesamt 7.333 Sexualstraftaten registriert. Dies entspricht einer Steigerung von 31,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Aufklärungsquote befindet sich nach wie vor mit rund 88,2 Prozent auf einem hohen Niveau (2020: 86,7 Prozent). Der Kampf gegen Kindesmissbrauch sowie gegen die Verbreitung von Kinderpornografie hat für das Land Hessen höchste Priorität.



Eine Besondere AufbauOrganisation (BAO) FOKUS (Fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie Und Sexuellen Missbrauch von Kindern) der hessischen Polizei bündelt seit Oktober 2020 alle strategischen und polizeilichen Maßnahmen, um Kindesmissbrauch und Kinderpornographie in Hessen mit aller Härte zu bekämpfen. Zugleich zeigt eine Sonderauswertung der hessischen Polizei, dass insbesondere bei Jugendlichen in Hessen eine signifikante Fallsteigerung zu verzeichnen ist. In Hessen wurden im vergangenen Jahr insgesamt 3.149 Straftaten im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie registriert. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung von insgesamt 86,1 Prozent. Die Aufklärungsquote befindet sich trotz dieses deutlichen Anstiegs mit rund 96,1 Prozent im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie auf einem ähnlich hohen Niveau wie 2020 (97,1 Prozent). Im Deliktsbereich Kinder- und Jugendpornografie wurden im Jahr 2021 rund 1.545 Tatverdächtige ermittelt, die unter 21 Jahre alt sind. Der Anteil an allen Tatverdächtigen beträgt rund 51,5 Prozent.

Aufgrund der signifikanten Fallsteigerung gerade bei jungen Menschen haben das Hessische Innenministerium und die hessische Polizei reagiert und heute eine hessenweite Beratungs- und Hilfehotline zur Prävention und Aufklärung über die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornographie eingerichtet. Unter der Rufnummer 0800 - 55 222 00 können sich ab sofort hilfesuchende Eltern und junge Menschen vertrauensvoll an die Präventionsexperten der hessischen Polizei wenden. Hintergrund ist vor allem, dass immer häufiger – meist unbedarft – einschlägige Bilder und Videos von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden über soziale Netzwerke sowie Messenger-Dienste wie WhatsApp, Facebook, Snapchat, tiktok oder Instagram verbreitet werden.

"Der Kampf gegen Kinderpornografie und den sexuellen Missbrauch von Kindern hat höchste Priorität. Um Sexualstraftäter zur Strecke zu bringen, müssen wir alle rechtlichen und taktischen Mittel ausschöpfen. Parallel investieren wir gezielt in den Aufbau einer Forensikplattform. Wir setzen alles daran, sexuellen Missbrauch und weitere schreckliche Verbrechen gegen Kinder zu verhindern. Denn hinter jeder kinder- und jugendpornografischen Darstellung steckt mindestens ein betroffenes Kind. Darüber hinaus setzt die hessische Polizei verstärkt auf Prävention: mit mehr Aufklärung und Beratung. Unsere neue landesweite Hotline soll vor allem Jugendlichen und ihren Eltern Hilfe bieten. Wir müssen Kinderpornographie mit allen präventiven und repressiven Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, bekämpfen", so Innenminister Peter Beuth.

"Das Strafrecht unterscheidet nicht, wer die Inhalte versendet: Auch Jugendliche und Heran­wachsende, die in der digitalen Welt ihre Sexuali­tät entdecken, sexualisierte Fotos und Videos aus freien Stücken aufnehmen bzw. sie herunterladen und teilen, können sich strafbar machen. Und das sehen wir auch an der Statistik. Viele Tatverdächtige im Bereich der Kinderpornografie sind deshalb mittlerweile jünger als 21 Jahre. Was viele nicht wissen: Nicht nur eigenes Einstellen und aktives Weiterleiten von solchen Darstellungen stehen unter Strafe, sondern auch der Erhalt von kinder- und jugendpornografischen Inhalten in Chat-Gruppen oder sozialen Medien kann bereits strafbar sein", so Andreas Röhrig, Präsident des Hessischen Landeskriminalamtes.

Flyer, Info und Notfallkarten

Unter der Rufnummer 0800 55 222 00 erhalten Bürgerinnen und Bürger ab sofort von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Hilfe und Beratung durch die Präventionsexperten der hessischen Polizei*. Auch außerhalb dieser Zeiten und unabhängig von dem neuen Angebot können sich Hilfesuchende jederzeit und weiterhin an ihre nächstgelegene Polizeidienststelle wenden. Eltern, Schulen sowie sonstige Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche werden zudem mit Aufklärungsflyern, Informationskarte mit Fragen und Antworten sowie Notfallkarte für das wichtige Thema und die neue Hilfehotline sensibilisiert. Die hessische Polizei steht allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen darüber hinaus mit den Expertinnen und Experten aus den Präventions­dienststellen der jeweiligen Polizeipräsidien und dem Hessischen Landeskriminalamt bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung und bietet an, bei Bedarf in möglichst zentralen Informationsveranstaltungen, zu unterstützen.

BAO FOKUS: Mehr als 1.700 Durchsuchungen in Hessen

Über die wichtige Präventionsarbeit der hessischen Polizei hinaus werden Sexualdelikte in Hessen mit aller Härte und Konsequenz strafrechtlich verfolgt. Seit dem 1. Oktober 2020 bündelt und intensiviert die BAO FOKUS die polizeilichen Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie in Hessen. In dieser Zeit wurden hessenweit mehr als 1.700 Durchsuchungen durchgeführt, 22 Haftbefehle vollstreckt und über 29.000 Datenträger (PCs und Notebooks, externe Speichergeräte, Spielekonsolen, CDs/DVDs und mobile Endgeräte) sichergestellt. Zudem erfolgten bei mehr als 1.000 Beschuldigten erkennungsdienstliche Maßnahmen und knapp 500 Beschuldigte wurden unmittelbar nach der Durchsuchung vernommen. Den Beschuldigten werden insbesondere sexueller Missbrauch von Kindern oder Erwerb und Besitz von Kinder- und Jugendpornografie vorgeworfen.

Lange Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch

Die strafrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch ruhen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr des Opfers. Die Verjährungsfristen für sexuellen Kindesmissbrauch betragen dann, je nach Schwere der Tat, zwischen fünf und 20 Jahren. Opfer können also auch noch im Erwachsenenalter Taten aus der Kindheit zur Anzeige bringen. Die hessische Polizei ruft dazu auf, solche Taten zur Anzeige zu bringen, damit Täter bestraft und so womöglich weitere Straftaten an Schutzbefohlenen verhindert werden können. Die hessische Polizei arbeitet im Bereich des Opferschutzes eng mit verschiedenen Hilfseinrichtungen zusammen, sodass Opfern und deren Angehörigen schnell Hilfe und Beratung zuteilwird. (pm) +++

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