Zivilklage wegen Verleumdung folgt
Arbeitsgericht gibt Amazon-Betriebsrat Recht: Abmahnung ist hinfällig
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02.02.2022 / FULDA -
Anis Zitoun, den sein Arbeitgeber, der Versandhändler Amazon in Bad Hersfeld wegen angeblicher antisemitischer Äußerungen abgemahnt hatte (O|N berichtete), ist happy: "Ich bin glücklich, dass es in Deutschland möglich ist, Gerechtigkeit zu bekommen", sagt der 45-Jährige erleichtert, der bereits seit 19 Jahren bei Amazon arbeitet und im Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter ist. Denn das Arbeitsgericht Fulda hat mittlerweile entschieden, dass der Arbeitgeber die Abmahnung aus der Personalakte von Zitoun entfernen und die Kosten des Verfahrens tragen muss.
Der schwerwiegende Vorwurf des Arbeitgebers gegen ihn: Angeblich hatte er sich in einer Arbeitspause antisemitisch geäußert und damit gegen einen Ehrenkodex des Versandhändlers verstoßen. "An diesem Vorwurf stimmt überhaupt nichts", hatte Zitoun erklärt und deshalb gegen die Abmahnung beim Arbeitsgericht geklagt - und schließlich Recht bekommen.
"Das ist ja nicht irgendein Vorwurf!"
Doch das Arbeitsgericht urteilte zugunsten des 45-Jährigen, dem diese Rehabilitierung auch sehr wichtig ist. "Antisemitismus ist ja nicht irgendein Vorwurf wie Zuspätkommen oder ähnliche Versäumnisse", sagt er. Er sei natürlich im Betrieb immer wieder auf seine angebliche Verfehlung angesprochen worden und musste sich seinen Kollegen gegenüber rechtfertigen.
"Und für die ist meine Haltung gerade als Betriebsrat natürlich wichtig. Ich bin für sie da und unterstütze sie, wenn sie Probleme haben. Da bin ich wirklich froh, dass diese Abmahnung jetzt vom Tisch ist", sagt Zitoun. Doch der Fall hat für ihn noch nicht abgeschlossen. "Ich werde auf jeden Fall noch eine Privatklage wegen Verleumdung und übler Nachrede gegen die betreffende Managerin anstrengen", sagt Anis Zitoun, der so seine Ehre als integrer Mitarbeiter und Betriebsrat verteidigen will. (ci)+++
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