Regierungspräsidium erklärt

Beleuchtung der Fuldabrücke: Behörden suchen nach konstruktiver Lösung

Die neue Fuldabrücke in Bad Hersfeld darf nicht beleuchtet werden
Archivbilder: O|N/Hans-Hubertus Braune

26.01.2022 / BAD HERSFELD / KASSEL - Schön geschwungen bahnt sich die neue Fuldabrücke für Fußgänger und Radfahrer ihren Weg über die Fulda bei Bad Hersfeld. Vor wenigen Wochen wurde sie offiziell eröffnet. Sie verbindet die Stadt im Bereich vom Stadion An der Oberau mit den Fuldaauen und dem Fuldasee. Die S-förmige 81 Meter lange Brücke ist in ihrer Art einzigartig in Deutschland.


So schön die rund 2,3 Millionen Euro teure Brücke auch ist - im Behörden-Dschungel gibt sie keine gute Figur ab. Es geht wie mehrfach berichtet um die Lichtinstallation im Handlauf der Brücke. Für die LED-Birnen fehlt offenbar eine Genehmigung von der Oberen Naturschutzbehörde (ONB) in Kassel. Deshalb musste die Stadt die Beleuchtung ausschalten. Seitdem wird intensiv diskutiert, wer welchen Fehler gemacht hat - oder auch nicht.

Bürgermeister Thomas Fehling bekräftigte, dass die Beleuchtung in den Antragsunterlagen enthalten ist. Zudem wurde bewusst auf eine möglichst gezielte Beleuchtung auf dem drei Meter breiten Weg geachtet. Hat sich die Behörde beim Regierungspräsidium in Kassel lediglich auf Bilder von der Brücke in der Dunkelheit verlassen? Fehling hatte die Vorgehensweise beim Regierungspräsidium Kassel öffentlich kritisiert.

"Ein komplexes Genehmigungsverfahren"

Inzwischen haben Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber und Bürgermeister Thomas Fehling telefoniert. In einer Stellungnahme erklärte der Pressesprecher des Regierungspräsidiums: "Bei dem Brückenneubau über die Fulda in Bad Hersfeld handelt es sich um ein komplexes Genehmigungsverfahren, das in seinen Anfängen bis ins Jahr 2018 zurückreicht und in seinem Verlauf zahlreiche Überarbeitungen erfahren hat", schreibt die Behörde auf Anfrage von OSTHESSEN|NEWS.

Es gelte zwischen zwei Sachverhalten zu unterscheiden:

. Die eigentliche Genehmigung (nach Wasserrecht) für die Brücke hat der Landkreis Hersfeld-Rotenburg erteilt. Diese Genehmigung ist vorliegend nicht berührt.

· Da die Brücke in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, ist eine Befreiung von den Versagungsgründen nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung nötig. Hierüber entscheidet die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Kassel. Hierbei handele es sich, vereinfacht gesprochen, um ein "Verfahren im Verfahren".

Wie eine Klärung inzwischen ergeben habe, sei die Beleuchtung tatsächlich Bestandteil der allgemeinen technischen Antragsunterlagen, fehle aber in den Unterlagen für das naturschutzrechtliche Teilverfahren, die von der ONB geprüft und genehmigt wurden.

"Diese Diskrepanz ist bedauerlicherweise vor der Brückeneinweihung keiner der beteiligten Behörden aufgefallen. Die naturschutzrechtliche Genehmigung muss daher jetzt noch um den Bereich der Beleuchtung ergänzt werden. Die ONB hatte kurz vor Weihnachten auf entsprechende Hinweise und Medienberichte reagiert und sich unverzüglich mit der Stadt Bad Hersfeld um Klärung bemüht.

Die Kommunikation zwischen Stadt und Regierungspräsidium ist, wohl auch aufgrund der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage, leider nicht optimal verlaufen. Hierzu hat es inzwischen klärende Gespräche zwischen Stadt und Regierungspräsidium gegeben", schreibt das Regierungspräsidium weiter.

Arbeitsebene bemüht sich um konstruktive Lösung

Alle Seiten seien nun auf Arbeitsebene gemeinsam um eine konstruktive Lösung bemüht. Sobald die Stadt Bad Hersfeld die notwendigen Unterlagen beigebracht habe, werde die Obere Naturschutzbehörde zeitnah eine Entscheidung treffen. "Bis dahin bleibt die Beleuchtung der Fuldabrücke abgeschaltet", schreibt das Regierungspräsidium abschließend. (Hans-Hubertus Braune) +++


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