Kindergärten, Dorfgemeinschaftshäuser & Co.
Bürgermeister und Landkreis beschließen weitere Corona-Regeln
Archivluftbild: Pelle Faust
20.01.2022 / REGION HEF-ROF -
Die 19 Bürgermeister und die Bürgermeisterin im Landkreis Hersfeld-Rotenburg haben sich in Abstimmung mit Landrat Torsten Warnecke, dem Ersten Kreisbeigeordneten Dirk Noll und den Fachdiensten Gesundheit und Gefahrenabwehr sowie dem Jugendamt der Kreisverwaltung in ihrer Videokonferenz am Mittwoch auf weitere Corona-Regeln geeinigt.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung werben sie in der Bevölkerung für Verständnis ihrer getroffenen Entscheidungen: "Uns ist bewusst, dass viele Bürgerinnen und Bürger und auch Vereine öffentliche Einrichtungen nutzen wollen. Aber das ist in einigen Bereichen nicht möglich." Nach wie vor stehe die Gesundheit der gesamten Bevölkerung an oberster Stelle.
Bürgerhäuser für private Anliegen geschlossen
Die Bürgermeister und die Bürgermeisterin haben sich darauf geeinigt, dass die Dorfgemeinschafts- (DGH) und Bürgerhäuser im Landkreis generell für alle privaten Aktivitäten bis auf Weiteres geschlossen werden. Lediglich Pflichtveranstaltungen wie kommunale Sitzungen sind in den DGH erlaubt. Jahreshauptversammlungen seien keine Pflichtveranstaltungen, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung. Auch für den Freizeit- und Breitensport sind die DGH gesperrt. Die Bürgermeister stimmen sich wöchentlich ab und werden auch in ihrer nächsten Konferenz über das Thema sprechen. Thomas Rohrbach, Sprecher der Bürgermeister im Kreis, sagt: "Uns ist klar, dass die Bürgerinnen und Bürger Planungssicherheit haben wollen. Aber die Sicherheit aller steht für uns an erster Stelle."Kindergärten
Jubiläumsbesuche
Sportstätten
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der Hotspot-Regelung in den Sporthallen (gedeckte Sportstätten) im Landkreis für den Sportbetrieb die 2G-Plus-Regelung gilt. Das bedeutet, nur folgende Personen dürfen eingelassen werden:
• Doppelt geimpft und getestet
• Genesen und getestet
• Dreifach geimpft (geboostert)
• Genesen und doppelt geimpft
• Doppelt geimpft und genesen
• Geimpft, genesen, geimpft
• Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung)
• Frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
• Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung)
Dies gilt nicht für Kinder unter 18 Jahren oder Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Bei Sportveranstaltungen im Innenbereich gilt die Begrenzung auf maximal 250 Personen. Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen zum Sportbetrieb gibt es im Internet unter www.landessportbund-hessen.de. (pm)+++