Mehrere Kombinationen möglich

OSTHESSEN|NEWS erklärt die hessischen 2G+ und Quarantäneregeln

Die 2G+-Regel gilt in vielen Bereichen. O|N klärt über die aktuellen Vorgaben auf.
Grafik: OSTHESSEN|NEWS

20.01.2022 / REGION - Die Omikron-Welle wirkt eher wie eine Wand. Überall steigen die Infektionszahlen steil an. Das führt auch dazu, dass immer mehr hessische Kommunen die Coronaregeln anpassen müssen. Im Bund-Ländergipfel am 7. Januar haben die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz eine Anpassung der Coronaregeln beschlossen. Die neuen hessischen Coronaregeln gelten seit dem 17. Januar. In der hessischen Gastronomie gilt in den Innenräumen flächendeckend 2G+.  



Durch verschiedene Impfschemata und unterschiedliche Regelungen zu den einzelnen Impfstoffen sowie die Impfung von Genesenen oder Durchbruchsinfektionen gibt es eine Vielzahl möglicher Kombinationen, um an 2G+ Angeboten teilzunehmen. Viele Leserinnen und Leser haben die Redaktion in den letzten Tagen zu der recht unübersichtlichen Situation kontaktiert. Daher erklärt O|N die aktuell geltenden Regelungen.  

Wer hat aktuell Zugang zu 2G+ Veranstaltungen? 

Folgende Menschen brauchen einen Test: 
Folgende Menschen brauchen keinen Test: 
Will man in ein Altenheim oder ein Krankenhaus, ist aktuell grundsätzlich ein Test notwendig – unabhängig vom Impfstatus. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/aufklaerung-zum-impftermin/auffrischungsimpfung/  

Wer muss aktuell in Isolation oder Quarantäne? 

Hat man sich mit Corona infiziert, muss man für zehn Tage in Isolation. Frühestens nach 7 Tagen kann man sich jedoch frei testen. Hierfür benötigt man entweder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest oder eine PCR. 
Besondere Regeln gelten für Personal im Krankenhaus und in der Altenpflege. Eine Arbeitsaufnahme ist ebenfalls nach 7 Tagen durch Freitestung möglich. Allerdings muss man zuvor 48 Stunden symptomfrei gewesen sein und man muss zwingend einen PCR-Test durchführen lassen.  

Als Haushaltsangehöriger einer positiven Person muss man für 10 Tage in Quarantäne und kann sich frühestens nach 7 Tagen mittels Schnelltest oder PCR freitesten. Schüler und Kleinkinder können sich bereits nach 5 Tagen freitesten. Geboosterte müssen nicht in Quarantäne, sofern sie symptomfrei sind. Eine tägliche Selbsttestung ist aber empfehlenswert. Hatte man einen nachweislichen Kontakt zu einer positiven Person gelten die gleichen Regeln. Im Zweifel sollte man sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden. (ab) +++


Grafik: Land Hessen

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