Welche Konsequenzen folgen?

Schulleiterin bei Corona-Protestdemo - Gewerkschaft: "Nicht mehr glaubwürdig!"

Beim sogenannten "Spaziergang" durch die Stadt demonstrierten die Teilnehmer gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen
Archivfoto: O|N

20.01.2022 / FULDA - Samstagabend in der Domstadt Fulda: Erneut versammelt sich eine geringe Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern auf der Pauluspromenade, um anschließend ihren Unmut an der Regierung und den vorgegebenen Corona-Maßnahmen kund zu tun. Mit dem Motto "Frieden, Freiheit, Demokratie" laufen sie durch die Innenstadt. Unter den mitmarschierenden Teilnehmer auch eine Landesbeamtin: eine (der Redaktion namentlich bekannte) Schulleiterin aus dem Raum Fulda.



Der GEW-Kreisverband Fulda (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) bezieht sofort Stellung und versendet am Mittwochabend ein entsprechendes Statement an unsere OSTHESSEN|NEWS-Redaktion: "Es liegt in der Verantwortung der Schulleitungen, dafür zu sorgen, dass Vorschriften und Regeln eingehalten werden. Dies lässt sich mit der Teilnahme an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen nicht vereinbaren. Eine Schulleiterin oder ein Schulleiter kann sich danach nicht mehr glaubwürdig für den Schutz gegen das Coronavirus einsetzen", schreibt der GEW-Kreisverband Fulda.

Dürfen Beamte demonstrieren?

Das Recht auf freie Meinungsäußerung und zum Demonstrieren besteht natürlich auch für Beamte. Dennoch stehen diese in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat und dürfen ihre eigene politische Meinung während der Arbeit nicht äußern. Auch die Schulleiterin hat sich als Beamtin per Eid dazu verpflichtet, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen. 

Inwiefern die Lehrerin ihr persönliches Gedankengut auch an ihrer Schule verbreitet hat, ist bisher noch unklar. Dem Kultusministerium in Wiesbaden ist der Fall aus Fulda bereits bekannt. "Derzeit prüfen wir diese Personalangelegenheit", erklärt die Presseabteilung auf O|N-Nachfrage. Im schlimmsten Fall muss die Schulleiterin aus Fulda mit einem Disziplinarverfahren oder sogar mit der Entfernung aus dem Staatsdienst rechnen.

OSTHESSEN|NEWS hat die Beamtin um Stellungnahme gebeten. Diese streitet die Teilnahme an der Demonstration jedoch ab. (nb) +++

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