Prüfungen sind erforderlich

Untere Wasserbehörde: Betreiber von Ölheizungen stehen in der Pflicht

Betreiber von mehr als 30 Jahre alten Heizöltanks aus Polyethylen wurden und werden von der Unteren Wasserbehörde angeschrieben und zu einer wiederkehrenden Prüfung aufgefordert.
Foto: Landkreis Hersfeld-Rotenburg 

12.01.2022 / KREIS HEF-ROF - Auslaufendes Heizöl wird im Schadensfall zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt - es kann Gebäude, Gewässer, das Grundwasser oder den Boden nachhaltig verunreinigen. Um das zu verhindern, müssen Heizöltanks geprüft werden. Die Untere Wasserbehörde (UWB) des Landkreises Hersfeld-Rotenburg schreibt jetzt Betreiber von alten Heizöltanks an und fordert sie zu einer wiederkehrenden Prüfung auf. 

Heizöllageranlagen, die Teil einer Ölheizung und meistens im Keller untergebracht sind, unterliegen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Nach Paragraf 46 Absatz 4 dieser Verordnung fordert die Untere Wasserbehörde jetzt Betreiber von anzeigepflichtigen Heizöllageranlagen, die keiner regelmäßigen Prüfpflicht unterliegen, aber nachweislich mehr als 30 Jahre alte Polyethylen-Tanks (PE) vorhalten, zu einer wiederkehrenden Prüfung auf. Die Prüfung der alten Heizöltanks müssen Betreiber durch zugelassene Sachverständiger durchführen lassen und bei der Unteren Wasserbehörde nachweisen.

"Wir empfehlen allen, die einen PE-Öltank haben, der sich der 30-Jahre-Grenze nähert oder diese sogar schon überschritten hat, sich ein Bild von seiner Anlage zu machen", rät Gerd Myketin von der UWB und ergänzt: "So kann man sich frühzeitig mit einem eventuell erforderlichen Behälteraustausch auseinandersetzen. Womöglich beschäftigt sich dann aber auch der ein oder andere mit der Frage, ob er seine Heizölanlage nicht generell auf andere Energieträger umrüstet."

Für den sicheren Betrieb ist der Betreiber der Heizölanlage – sprich der Eigentümer – gesetzlich verpflichtet. Er haftet auch für Schäden, die von der eigenen Anlage ausgehen. Das kann hohe Kosten verursachen. Daher sollten Eigentümer ihre Anlagen regelmäßig selbst überwachen, indem sie die prüfen, ob die Tanks dicht oder die Sicherheitseinrichtungen funktionieren (z.B. Grenzwertgeber, Leck-Anzeigesystem, Antiheberventil). Unabhängig davon besteht für Betreiber bei einer Neuerrichtung, Stilllegung oder wesentlichen Änderung von Heizölanlagen eine grundsätzliche Anzeige- und Prüfpflicht gegenüber der Unteren Wasserbehörde. Weitere Informationen gibt die Untere Wasserbehörde per Telefon 06621 872247 oder per E-Mail uwb@hef-rof.de

Hintergrundinformation PE-Heizöltanks


Heizöllagertanks aus Polyethylen (PE) unterliegen im Laufe ihrer Nutzungsdauer der Alterung. Nach Untersuchungen der Bundesanstalt für Materialforschung an betriebenen PE-Öltanks verändert sich das Material mit zunehmendem Alter stark, sodass es zu Beeinträchtigungen wie Einbeulungen oder Versprödungen kommen kann. Laut des Bundesverbandes Lagerbehälter e.V. sind PE-Tanks daher lediglich für einen sicheren Betrieb von 30 Jahren ausgelegt. (pm)+++

X