Allgemeinverfügung erlassen
Geflügelpest-Ausbruch in Hobbyhaltung: Alle noch lebenden Tiere getötet
Symbolbild: Pixabay
12.01.2022 / REGION RHÖN-GRABFELD -
Sorge in der Gemeinde Fladungen im Landkreis Rhön-Grabfeld: Dort wurde am 6. Januar der bestehende Verdacht der Infektion einer Geflügel-Hobbyhaltung mit dem Geflügelpestvirus vom Nationalen Referenzlabor amtlich bestätigt. Sämtliche noch lebende Tiere des Bestandes wurden durch das Veterinäramt Rhön-Grabfeld getötet und unschädlich entsorgt. Das gibt der Landkreis in einer Pressemitteilung am Dienstagabend bekannt.
Nach derzeitigem Sachstand ist davon auszugehen, dass sich die in Freiland gehaltenen Hühner durch Wildvögel mit dem Virus angesteckt haben.
Stallpflicht für gehaltene Vögel angeordnet
Zum Schutz von Haus- und Nutztiergeflügel wird deshalb neben den bereits am 07.12.2021 durch das LRA Rhön-Grabfeld verfügten allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen die Stallpflicht für in Gefangenschaft gehaltener Vögel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in der Stadt Fladungen mit allen Stadtteilen sowie in der Gemeinde Hausen mit Gemeindeteil Roth und der Gemarkung Stetten angeordnet.Vögel auf Symptome überprüfen
Des Weiteren sind alle Geflügelhalter des Landkreises aufgefordert bzw. im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung verpflichtet, eine zusätzliche Überwachung (Eigenkontrolle) im Betrieb durchzuführen, indem die gehaltenen Vögel mindestens einmal am Tag auf Veränderungen bzw. Krankheitssymptome zu prüfen sind.Im Verdachtsfall ist unverzüglich das Veterinäramt Rhön-Grabfeld telefonisch (09771-94-625) oder per E-Mail (veterinaeramt@rhoen-grabfeld.de) zu informieren.
Die zugehörige Allgemeinverfügung finden Sie hier:
https://www.rhoen-grabfeld.de/fileadmin/user_upload/LKR/Aktuelles/2021/Amtsblatt01_2022.pdf (pm) +++