Spaziergänge sind nicht hinnehmbar
Was Landrat und Oberbürgermeister zur Corona-Lage sagen
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07.01.2022 / FULDA -
Angesichts der weiter steigenden Zahl an Corona-Infizierten im "Hotspot Fulda" und der offenbar nicht ganz klaren Datenlage hat OSTHESSEN|NEWS die Verantwortlichen von Stadt und Landkreis um eine aktuelle Stellungnahme dazu gebeten. Wir wollten wissen: Welche Maßnahmen können weitere Corona-Infektionen in Fulda versuchen zu verhindern? Gibt es mittlerweile Erkenntnisse über spezifische Infektionscluster?
Stellungnahme von Fuldas Landrat Bernd Woide zur derzeitigen Corona-Lage:
"Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Fulda lag am Donnerstag bei 473. Wir gehen – wie die Fachleute – davon aus, dass die Fallzahlen deutschlandweit weiter ansteigen werden. Das Infektionsgeschehen im Landkreis Fulda ist weiterhin diffus und über das gesamte Kreisgebiet verteilt. Infektionen finden vor allem im privaten Bereich statt.
Ein Grund für den starken Anstieg der Zahlen im Kreis Fulda könnte die Omikron-Variante sein. Nach 140 Verdachtsmeldungen am Anfang der Woche sind erneut rund 35 neue Verdachtsfälle beim Gesundheitsamt eingegangen. Mit Nachmeldungen von den Feiertagen ist nicht mehr zu rechen.
Ein andere Frage, die die Fuldaerinnen und Fuldaer gerade massiv beschäftigt, sind die Attacken auf Polizeibeamte und Ordnungskräfte durch eine kleinere Gruppe von Demonstranten aus Gegnern der Coronamaßnahmen am vergangenen Montag in der Fuldaer Innenstadt. Da offensichtlich mit weiteren solchen Aufmärschen und möglicher Eskalation gerechnet werden muss, fragen sich viele Bürger, wie das Recht auf Versammlungsfreiheit vor denen geschützt werden kann, die es zu Randale und Gewalt missbrauchen. Dazu sagt der Landrat zu den "Spaziergängen":
Hier das gemeinsame Statement von Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld und Bürgermeister Dag Wehner zu diesem Thema:
Während Ärzte und Pflegekräfte in den Kliniken derzeit in der vierten Welle der Pandemie um das Leben vieler Menschen kämpfen und mit der Omikron-Variante die fünfte Welle auf uns mit großer Wucht zurollt, glaubt ein kleiner Teil unserer Gesellschaft, durch als "Spaziergänge" inszenierte "zufällige Zusammentreffen" sich nicht an die aktuellen Schutzregeln halten zu müssen und die Vorgaben des Versammlungsrechts umgehen zu können.
In unserem Rechtsstaat gibt es ein grundgesetzlich geschütztes Versammlungsrecht, das jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit gibt, seine Kritik – auch am staatlichen Handeln – öffentlich kundzutun. Allerdings gelten auch hierfür klare Regeln. Wer sich an diese Regeln (wie zum Beispiel die als Auflage für die Versammlung verhängte Maskenpflicht) bewusst nicht hält bzw. diese zu umgehen versucht und zudem gezielt Polizei- und Ordnungskräfte provoziert oder gar attackiert, hat mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Wir appellieren an alle rechtschaffenen und freiheitsliebenden Bürgerinnen und Bürger, sich nicht an solchen nicht angemeldeten Aktionen zu beteiligen und sich damit klar von Extremisten, sogenannten Querdenkern oder sonstigen radikalen und unseren Rechtsstaat gefährdenden Kräften zu distanzieren." (ci) +++