"Täglicher Bedarf"

Bayerisches Gericht kippt 2G-Regel für Bekleidungsgeschäfte

Wie der bayrische Handelsverband mitteilte, sei der Umsatz in Bekleidungsgeschäften aufgrund der 2G-Regel im so wichtigen Weihnachtsgeschäft um 30 bis 40 Prozent im Vergleich zu 2019 eingebrochen.
Symbolfoto: O|N/Carina Jirsch

30.12.2021 / MÜNCHEN - In Bayern dürfen in Bekleidungsgeschäften zukünftig auch wieder Menschen ohne Impf- oder Genesenenzertifikat einkaufen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Bekleidungsgeschäfte würden zur "Deckung des täglichen Bedarfs" dienen und somit nicht unter die 2G-Regel fallen. Das Urteil ist rechtskräftig.



Anfang Dezember hatte die bayrische Landesregierung entschieden, dass im Einzelhandel nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt haben. Ausgenommen lediglich in Geschäften des "täglichen Bedarfs". Anders als beispielsweise Buchhandlungen oder Blumenläden zählten Bekleidungsgeschäft bislang nicht dazu.

Das sehen die Richter des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof allerdings anders. "Bekleidungsgeschäfte werden von der 2G-Regel ausgenommen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne", heißt es in dem Urteil.

Bereits vor Weihnachten hatten die Richter klargestellt, dass auch Spielzeugläden von der Regel ausgenommen sind. Für viele Einzelhändler kommt diese Entscheidung allerdings einige Wochen zu spät. Wie der bayrische Handelsverband mitteilte, sei der Umsatz in Bekleidungsgeschäften aufgrund der 2G-Regel im so wichtigen Weihnachtsgeschäft um 30 bis 40 Prozent im Vergleich zu 2019 eingebrochen. (fh) +++

X