"Täglicher Bedarf"
Bayerisches Gericht kippt 2G-Regel für Bekleidungsgeschäfte
Symbolfoto: O|N/Carina Jirsch
30.12.2021 / MÜNCHEN -
In Bayern dürfen in Bekleidungsgeschäften zukünftig auch wieder Menschen ohne Impf- oder Genesenenzertifikat einkaufen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Bekleidungsgeschäfte würden zur "Deckung des täglichen Bedarfs" dienen und somit nicht unter die 2G-Regel fallen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Anfang Dezember hatte die bayrische Landesregierung entschieden, dass im Einzelhandel nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt haben. Ausgenommen lediglich in Geschäften des "täglichen Bedarfs". Anders als beispielsweise Buchhandlungen oder Blumenläden zählten Bekleidungsgeschäft bislang nicht dazu.
Das sehen die Richter des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof allerdings anders. "Bekleidungsgeschäfte werden von der 2G-Regel ausgenommen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne", heißt es in dem Urteil.