Komplexes Zulassungsverfahren
Regierungspräsidium erteilt K+S Einleiterlaubnis für die Jahre 2022 bis 2027
Archivbilder: O|N
24.12.2021 / REGION -
Das Regierungspräsidium Kassel hat der K+S Minerals and Agriculture GmbH für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2027 eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung salzhaltiger Abwässer aus den Werken Werra und Neuhof-Ellers in die Werra erteilt.
Die mehr als 500 Seiten umfassende Erlaubnis wurde durch Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber heute
unterzeichnet. Antragsgemäß wurde im vergangenen Jahr zunächst über die Erteilung der Erlaubnis für das Jahr 2021 und nun erst über die Folgeerlaubnis für die Jahre 2022 bis 2027 entschieden. Durch diese gestufte Entscheidung konnte die zum Ende dieses Jahres veröffentlichte Bewirtschaftungsplanung der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser für die 3. Bewirtschaftungsperiode in der künftigen Einleiterlaubnis für den Zeitraum 2022 bis 2027 entsprechend umgesetzt werden.
Mit der neuen Erlaubnis werden die Grenzwerte in der Werra am Pegel Gerstungen erneut schrittweise gesenkt und damit den Vorgaben der Bewirtschaftungsplanung der FGG Weser Rechnung getragen. Während der Bewirtschaftungsplan nur Zielwerte als sogenannte 90%- Perzentile vorgibt, mussten diese in der Erlaubnis auf Grenzwerte umgerechnet werden. Der Grenzwert für Chlorid wird stufenweise zunächst von 2.400 mg/l auf 2.000 mg/l, ab dem 01.01.2023 weiter auf 1.820 mg/l und ab dem 01.01.2024 nochmals auf 1.700 mg/l reduziert. Die Grenzwerte für die Parameter Magnesium und Kalium werden ebenfalls stufenweise bis auf 235 mg/l bzw. 150 mg/l im Jahr 2024 gesenkt.
Die Erlaubnis für die Jahre 2022 bis 2027 enthält ferner den Vorbehalt einer weiteren Absenkung der Grenzwerte für die Jahre 2026/2027, dessen Umsetzung von einer erneuten Überprüfung der Zielwerte durch die FGG Weser im Jahr 2024 abhängt. Bereits im Jahr 2020 wurde für das Gesamtvorhaben bis zum Jahr 2027 – infolge der Vorgaben des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, was
vorhabenbedingt die Auslegung der Antragsunterlagen in 66 Kommunen entlang des Flussschlauchs von Werra und Weser erforderlich machte.
Hintergrund:
In Hessen wird seit mehr als 100 Jahren Kalibergbau betrieben. Die anfallenden Produktionsabwässer und die aufgefangenen Wässer aus den Rückstandshalden wurden bislang im Wesentlichen in die Werra eingeleitet. Diese Entsorgungsmöglichkeit wird nun schrittweise reduziert. Die wasserrechtliche Einleiterlaubnis 2021 läuft zum 31.12.2021 aus. Die FGG Weser hat zum Jahresende 2021 die Aktualisierung des Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplans Salz für die 3. Bewirtschaftungsperiode (2022 bis 2027) beschlossen, die mit der am 23.12.2021 zugelassenen Einleiterlaubnis nun durch das Regierungspräsidium Kassel genehmigungsrechtlich umgesetzt worden ist. (pm) +++