"Es ist eine Art Hilferuf"
Erleichterung für Betrieb und Kunde: Bändchen für 2G-Einlass im Einzelhandel
Fotos: Luisa Diegel
09.12.2021 / ALSFELD -
Erneut große Sorgen im Einzelhandel: Denn seit dem 5. Dezember gelten in Hessen neue Corona-Maßnahmen - unter anderem dürfen nur noch Geimpfte oder Genesene in den Einzelhandel. Die Händler klagen schon jetzt über Kundenrückgang und bangen einmal mehr um das so wichtige Weihnachtsgeschäft. Der Verkehrsverein will das in Alsfeld verhindern - und hat dafür ein Konzept entwickelt.
"Wir haben uns überlegt, wie wir die 2G-Regelung für Betriebe, aber natürlich auch für unsere Kunden, etwas erleichtern können", erklärt Ute Eisenach bei einer Pressekonferenz am Mittwochmorgen. Ein Blick auf Städte wie Mainz, Braunschweig oder Bremen brachte die Idee: Einlassbändchen für alle Mitgliedsbetriebe.
"Eine Art Hilferuf"
Das Konzept dahinter ist ganz einfach: Im ersten Geschäft zeigt der Kunde seinen Nachweis und Ausweis. Dann bekommt er - natürlich nur auf Wunsch - das Bändchen. Das wird dann mit Datum und dem jeweiligen Stempel versehen. "So ist es fälschungssicher", sagt Eisenach. Mit dem Bändchen kann der Kunde an diesem Tag auch andere Geschäfte in Alsfeld besuchen - ohne erneut seine Dokumente zeigen zu müssen.Die Bändchen-Aktion sei eine Art Hilferuf: "Uns bleibt doch gar nichts mehr anderes übrig, als so etwas zu machen", erklärt Jürgen Litzka. Denn der Einzelhandel kämpft weiterhin ums Überleben - und eine Sache kann der Verkehrsverein nach wie vor nicht nachvollziehen: "Es dürfen Blumen und Bücher gekauft werden, da diese Produkte des täglichen Bedarfs sind - wo ist dann aber der Unterschied zwischen Klamotten oder Schuhe? Warum sind dies keine Gegenstände des täglichen Bedarfs?"
Aktion startet am Freitag
Ab Donnerstag können sich die Mitgliedsbetriebe die Bändchen bei Sport Kober, im Modehaus Eisenach oder bei Mode & Lifestyle, ML by Pabst abholen. "Die Betriebe müssen eine Haftungsfreistellung unterschreiben", wie Vitt erklärt. Damit erklären sich die Betriebe einverstanden, dass die Verpflichtungen eingehalten werden und auch korrekt kontrolliert wird. Dennoch müssen die Dokumente weiterhin mit sich geführt werden: "Wenn die Ordnungsbehörde im Betrieb kontrolliert, müssen Impf- oder Genesenenausweis natürlich dennoch gezeigt werden." (ld) +++