Rodungen seit einem Jahr abgeschlossen
A49-Gegner erstatten Anzeige: "Fünf Hektar mehr gerodet als vorgesehen"
Archivfotos: O|N / Henrik Schmitt / Luisa Diegel
21.11.2021 / HOMBERG (OHM) -
Seit gut einem Jahr sind die Rodungsarbeiten im Dannenröder Forst für den Weiterbau der A49 abgeschlossen, am 8. Dezember 2020 fiel auf der Schneise der letzte Baum. Doch auch wenn nun schon etwas Zeit vergangen ist - die A49-Gegner haben jetzt Anzeige erstattet. Denn: Im Dannenröder Forst seien etwa fünf Hektar mehr gerodet worden als im Planfeststellungsbeschluss vorgesehen war.
"Eine von der Aktionsgemeinschaft ,Schutz des Ohmtals', der ,Schutzgemeinschaft Gleental' und den ,Parents for Future Deutschland' in Auftrag gegebene Vermessung der Rodungsflächen im Dannenröder Forst kommt zu einem eindeutigen Ergebnis", so Barbara Schlemmer vom Aktionsbündnis "Keine A49". Daraus gehe deutlich hervor, dass gut fünf Hektar mehr als vorgesehen gerodet wurden.
"25 Prozent mehr als erlaubt"
Die Überschreitung soll im Flurstück Lehrbach 1/9 liegen: "Dort wurden 48.050 Quadratmeter gerodet. Laut Planfeststellungsbeschluss hätten 5.533 Quadratmeter vorübergehende Fällung in Anspruch genommen werden dürfen." Damit seien im Planfeststellungbeschluss über vier Hektar Rodungsfläche für die Trasse der A49 im Dannenröder Forst im Planfeststellungsbeschluss nicht als solche ausgewiesen. Ein weiterer Hektar sei über die angegebenen Flächen hinaus gerodet worden, hinzu käme eine Rodungsfläche von etwa 1.500 Quadratmetern am Waldrand seitlich des Schmitthofs. "Insgesamt summieren sich somit die über den Planfeststellungsbeschluss hinaus zu viel gerodeten Flächen im Dannenröder Forst auf mehr als fünf Hektar und damit um ca. 25 Prozent mehr als erlaubt", resümiert Schlemmer. Anzeige erstattet
Schlemmer bestätigt, dass die Bündnisse bei den zuständigen Behörden eine Anzeige erstattet haben. Sie fordert die kommende Bundesregierung auf Konsequenzen zu ziehen, da die DEGES ihrer Aufsichtspflichten gegenüber der Bau- und Arbeitsgemeinschaft nicht nachkommen würde. "Die Gesetzmäßigkeit der Bauausführung muss genau geprüft werden und solange ist ein Baustopp zu verhängen." (ld) +++