Weitere Schritte für Erneuerung möglich
Gemeinde und Landkreis zum Abschluss des Mediationsverfahrens Milseburg
Archivfoto: Henrik Schmitt
09.11.2021 / HOFBIEBER -
Landrat Bernd Woide und der Hofbieberer Bürgermeister Markus Röder nehmen Stellung zum Abschluss des Mediationsverfahrens zur Milseburg: "Nun ist es möglich, weitere Schritte zur Erneuerung des traditionsreichen Hüttenstandortes zu gehen."
Das Mediationsverfahren endete vergangene Woche in der vierten Sitzung mit der Rücknahme der Klage durch die HGON. In dem Mediationsverfahren ging es um die Neuerrichtung der Milseburghütte und die dafür erforderlichen Genehmigungen. Dies ist zum einen die Befreiung von der Naturschutzgebietsverordnung, zum anderen die Baugenehmigung. Gegen beide hatte die HGON Rechtsmittel eingelegt: Klage gegen die Befreiung von der Naturschutzgebietsverordnung, Widerspruch gegen die Baugenehmigung. Das war Gegenstand des Verfahrens, in dem sich die Beteiligten inhaltlich aufeinander zubewegten und es damit schließlich zum Abschluss brachten. Wesentlicher Punkt ist: Die HGON hat sowohl die Klage als auch den Widerspruch zurückgenommen. Entsprechend sind die Genehmigungen nun wirksam.
Erschließungsbohrung laut Woide und Röder beste Lösung
Stellungnahmen politischer Parteien, die den Schluss nahelegen, in der Gütevereinbarung sei vonseiten der Gemeinde und des Landkreises auf die Erschließungsbohrung verzichtet worden, entsprechen nicht den Tatsachen. Gegenstand des Verfahrens war ausdrücklich nicht die Bohrung. Diese ist nicht Teil des Antrags gewesen – und damit war sie folgerichtig auch nicht Teil der Genehmigung und nicht der Güteverhandlung.Auch die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) im Arbeitskreis Fulda/Rhön äußerte sich und zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden: "Im Mediationsverfahren um die Realisierbarkeit des von der Gemeinde Hofbieber geplanten Abriss und 2-stöckigen Neubau der Milseburghütte (siehe Abbildungen) konnte am 3. November eine Einigung erzielt werden. Dabei konnte eine Lösung erarbeitet werden, die nach Überzeugung aller Beteiligten einen tragfähigen Kompromiss der wechselseitigen Interessen und Belange darstellt. Hierbei hat die HGON immer klargemacht, dass traditionelle Kulturveranstaltungen wie beispielsweise kirchliche Feste, Montagssänger etc. uneingeschränkt weiterhin stattfinden können und sollen."
Zeitliche Besucherlenkung elementares Anliegen
"So war es für die HGON ein besonderes Anliegen, dass sowohl eine räumliche als auch zeitliche Besucherlenkung vereinbart wird. Hierfür wurden beispielsweise die Wanderwege festgelegt, Öffnungszeiten der Bewirtung geregelt oder der Begrenzung von Sitzplätzen erreicht. Ziel dieser und weiterer Maßnahmen ist der langfristige Schutz der Blockschutthalden und Felsformationen mit ihren zum Teil sehr seltenen Blütenpflanzen, Farnen, Moosen und Flechten", so die HGON weiter. Vor diesem Hintergrund konnte die HGON ihre Bedenken gegen die erteilten Genehmigungen zurückstellen und die anhängigen Verwaltungsstreitverfahren beenden."Die HGON sieht diese weitergehende Planung sehr kritisch und geht davon aus, dass die Behörden sie nicht genehmigen werden. Insofern appelliert die HGON an die Gemeinde Hofbieber, es bei dem nach Rückzug der Klage nunmehr möglichen Abriss und Neubau der Hütte und deren dezentralen Versorgung im bisherigen Rahmen zu belassen und von zusätzlichen Eingriffen, besipielsweise Versorgungsbohrung in die höchst schutzbedürftige Natur an der Milseburg Abstand zu nehmen", erklärt die HGON in einer Pressemitteilung abschließend. (pm)+++