ADAC gibt Tipps
Wildunfallgefahr steigt zur Zeitumstellung: "Tiere kennen weder Uhr noch Zeit"
Symbolbild: Pixabay
29.10.2021 / REGION -
Am kommenden Wochenende werden die Uhren auf Winterzeit umgestellt. Es wird morgens wieder früher hell und abends eine Stunde früher dunkler. Damit fällt die Dämmerungszeit, in der sich die heimischen Wildtiere auf Nahrungssuche begeben, wieder in die Hauptverkehrszeit. Deshalb ist auf den Straßen besondere Vorsicht geboten.
"Tiere kennen weder Verkehrsregeln noch die Uhr. Daher sollten Verkehrsteilnehmer in den Wochen nach der Zeitumstellung besondere Vorsicht walten lassen", rät Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. "Nur mit ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug behalten Autofahrerinnen und Autofahrer den Überblick und kommen bei einer Gefahrenbremsung rechtzeitig zum Stehen", so Herda.
Dämmerungsphase ist Rush-Hour
Die Dämmerungszeit ist die Zeit, in der Wildtiere aktiv werden. Reh, Wildschwein oder Hirsch orientieren sich allerdings am Tageslicht und kennen die Zeitumstellung nicht. Während sie am Vortag die Fahrbahn noch gefahrenlos überqueren konnten, braust einen Tag später plötzlich der Berufsverkehr über die Straße. Insbesondere die Morgenstunden werden so zur Falle für Tier und Mensch. Zwischen 6.00 Uhr und 8.00 Uhr morgens ist das Risiko für einen Zusammenstoß besonders hoch. Am Abend wird es eine Stunde früher dunkel. Die Dämmerungsphase beginnt bereits gegen 17.00 Uhr und fällt damit ebenfalls in die Rush-Hour.Keine toten Tiere mitnehmen!
Nach einer Kollision muss die Unfallstelle unverzüglich gesichert werden: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. Tote Tiere sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Das Mitnehmen von getötetem Wild kann darüber hinaus als Wilderei zu bewerten sein.Im Interesse des Tierschutzes ist es nach einem Wildunfall Pflicht, die Polizei anzurufen, selbst wenn das Tier geflüchtet ist. Diese kontaktiert den zuständigen Jäger, der das verletzte Tier suchen und erlösen kann. Die Polizei oder der Jäger stellt vor Ort eine Wildunfallbescheinigung aus, die als Nachweis bei der Versicherung dient. (pm) +++