Abwasser wird billiger
Stadt Ulrichstein verkauft die letzten Windkraftanlagen
Fotos: Dieter Graulich
25.10.2021 / ULRICHSTEIN -
"Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Verkauf der acht städtischen Windkraftanlagen am Standort "Goldener Steinrück" in der Gemarkung Helpershain an die Oberhessische Versorgungsbetriebs AG (OVAG) zu". Mit diesem einstimmigen Beschluss sind damit alle städtischen Anlagen verkauft. Bereits am 1. Oktober des Vorjahreswurden die sechs städtischen Windkraftanlagen am Standort "Alte Höhe" in der Gemarkung Wohnfeld an die OVAG verkauft. Durch den Verkauf und die Übertragung an die OVAG entfällt für die Stadt (SWU) die Rückbauverpflichtung. Die für den Rückbau gebildeten Rückstellungen in Höhe von rund 450.000 Euro werden somit nicht zu diesem Zweck benötigt.
Die acht städtischen Windkraftanlagen (WKA) auf dem "Goldenen Steinrück" sind seit über 20 Jahre im Betrieb und bereits seit mehreren Jahren abgeschrieben. Bei den Anlagen in Helpershain sind bereits seit drei Jahren aufgrund der bisher langen Laufzeit Ausfälle zu verzeichnen. Da für die Anlagen keine Ersatzteile mehr erhältlich sind, beziehungsweise die Reparaturkosten gegenüber der Laufzeit nicht mehr wirtschaftlich waren, wurden die Anlagen mit Generatorschaden nicht mehr instandgesetzt.
Zustimmung fand auch der Verkauf eines Grundstückes im Baugebiet "Fügweg" in Ober-Seibertenrod. Alle Beschlüsse erfolgten einstimmig. Dank einer guten Vorbereitung durch den Haupt- und Finanzausschuss wurden die Tagesordnungspunkte zur Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren relativ zügig, ohne größere Diskussionen, erledigt.
Gebühren für Frischwasser steigen
So wurde zunächst beschlossen, dass für den Bereich der Wassergebühren die Kostenunterdeckungen der Jahre 2018 bis 2020 gemäß §10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) ein Ausgleich der Fehlbeträge in Höhe von 423.821,02 Euro nicht erfolgen soll und nicht an den Gebührenzahler weitergegeben wird. Ein steuerlicher Ausgleich könne letztmalig durch die Verrechnung der Gewinne aus der Windkraft im Jahresabschluss 2020 erfolgen.
Etwas anders sieht es beim Abwasser aus. Hier fällt die Gebühr bei der Einleitung von Niederschlagswasser pro Quadratmeter von 0,93 Euro auf 0,86 Euro. Die Gebühr für das Einleiten von Abwasser bei zentraler Reinigung in der Kläranlage statt bisher 5,54 Euro nur noch 4,98 Euro pro cbm. Bei Vorreinigung in einer Grundstückskläreinrichtung verringert sich der Preis pro cbm von 4,54 Euro auf 3,98 Euro.
Neu hinzugekommen ist für die Vorhaltung der öffentlichen Einrichtung der Schmutzwasserbehandlungsanlage eine Grundgebühr pro angefangenen Monat von fünf Euro. Bei der Verabschiedung der Wassergebühren gab es eine Gegenstimme, die Abwassergebühren wurden einstimmig verabschiedet. (gr) +++