Wiese für Baumaterial-Lagerung genutzt
Landwirt unterliegt mit seiner Klage vor Gericht - Arbeiten für A49-Ausbau
Fotos: O|N-Archivbilder
20.10.2021 / ALSFELD -
Im Fall des Landwirts, der dagegen geklagt hatte, dass auf seinem Grundstück in Kirtorf im Vogelsbergkreis Maschinen und Baumaterial für den Weiterbau der A49 gelagert werden, hat das Alsfelder Amtsgericht am Dienstag gegen den Antrag des Klägers entschieden. Er hatte mit einer einstweiligen Verfügung dagegen vorgehen wollen, dass eine von ihm gepachtete Wiese in Kirtorf von Baufirmen fremdgenutzt wird. Sein Gelände kann nach dem Gerichtsbeschluss also auch weiterhin von den Baufirmen befahren und für die Bauarbeiten genutzt werden.
Wie der Direktor des Amtsgerichts, Klaus Schwaderlapp auf O|N-Anfrage bestätigte, hatte die Ablehnung hauptsächlich formale Gründe. Der Antragsteller habe selbst den Prozess nicht genug vorangetrieben und damit die angebliche Dringlichkeit konterkariert, die ein solches Eilverfahren normalerweise aufweise. Der erste Antrag in dieser Sache sei schon im April dieses Jahres erfolgt, doch dann habe der Kläger bis September gewartet, bis er sich erneut ans Amtsgericht wandte, so der Direktor.
Die A49 beschäftigt weiter die Justiz. Ein weiteres Hindernis für den umstrittenen Lückenschluss der Autobahn, der in Mittelhessen den Dannenröder Forst durchquert, ist am Dienstag aus dem Weg geräumt worden. Das Amtsgericht Alsfeld wies die Klage eines Landwirts ab.
Der Anwalt des Klägers hatte im Vorfeld des Verfahrens gesagt, dass seinem Mandanten die Wiese rechtswidrig entzogen worden sei. Die Bauarbeiten in dem Bereich laufen bereits. Das vom Landwirt als Wiese genutzte Grundstück in Kirtorf gehört dem mittelhessischen Zweckverband Wasserwirtschaft und wurde an ihn unterverpachtet. Es liegt in der Nähe des Dannenröder Forstes, wo sich seit Beginn der Waldrodungen für den Autobahnweiterbau der A49 massiver Widerstand von Umweltschützern formiert hatte. (ci)+++