Mehr Planungssicherheit für Messeunternehmen
Ausfall-Entschädigung: "Beitrag zur weiteren wirtschaftlichen Stabilisierung"
Archivbild: O|N / Hendrik Urbin
13.10.2021 / WIESBADEN - Messe- und Ausstellungsunternehmen können sich demnächst gegen pandemiebedingten Ausfall der von ihnen geplanten Veranstaltungen absichern. Dafür müssen sie ihre Veranstaltungen rechtzeitig auf einer bundeseinheitlichen Plattform registrieren, deren Landingpage am Montag freigeschaltet wurde. Die Registrierung ist Voraussetzung, um später Entschädigung beantragen zu können, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg mitteilten.
Das Bundeswirtschaftsministerium stellt für Entschädigungen bis zu 600 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm wird in Hessen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen umgesetzt. Vorbild ist der im Juni 2020 eingerichtete Entschädigungsfonds für Kulturveranstaltungen.
"Der neue Fonds ist ein wichtiger Beitrag zur weiteren Stabilisierung unserer Wirtschaft", sagte Al-Wazir. "Messe- und Ausstellungsveranstalter erhalten ein Stück Planungssicherheit zurück, denn sie wissen, dass sie nicht auf ihren Planungs- und Vorbereitungskosten sitzen bleiben werden."
"Veranstaltungen führen Menschen zusammen"
Die Registrierung von Veranstaltungen für das Programm ist ab dem 25. Oktober 2021 möglich. Die Laufzeit des Sonderfonds für Messen und Ausstellungen ist bis zum 30. September 2022 begrenzt. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen der Messe- und Ausstellungsbranche. Schäden sind bis zu 80 Prozent und maximal 8 Mio. Euro pro Veranstaltung ausgleichsfähig. Die Bagatellgrenze liegt bei 20.000 Euro. Einzelheiten zum Sonderfonds für Messen und Ausstellungen werden demnächst auf den Internetseiten der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und auf dem bundesweiten Portal zum Programm einzusehen sein. (pm) +++
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