Kostenpflichtige Corona-Schnelltests

Das ändert sich im Oktober: Ungeimpfte müssen künftig in die Tasche greifen

Die Corona-Schnelltests werden kostenpflichtig ab 11. Oktober.
Symbolbild: O|N/Carina Jirsch

01.10.2021 / REGION - Neuer Monat, neue Regeln und Gesetze. Auch im Oktober stehen den Bürgern deutschlandweit einige Veränderungen bevor. Sei es in Bezug auf die Corona-Pandemie - kostenpflichtige Schnelltests und Quarantäne - oder die digitale Krankschreibung. OSTHESSEN|NEWS hat die wichtigsten in einer Übersicht zusammengefasst. 


Kostenpflichtige Schnelltests

Ungeimpfte müssen ab dem 11. Oktober in die Tasche greifen. Denn: Die Corona-Schnelltests sind ab diesem Zeitpunkt deutschlandweit kostenpflichtig. Zuvor konnte jeder Bürger das kostenlose Angebot in den jeweiligen Corona-Testzentren in Anspruch nehmen wie etwa für Veranstaltungen oder Restaurantbesuche. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder und Jugendliche. Auch Menschen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht impfen lassen können sind davon befreit. Genesene und Geimpfte können weiterhin ihre jeweiligen Nachweise vorzeigen.

Corona-Quarantäne

Ungeimpfte Arbeitnehmer müssen sich bald auf härtere Maßnahmen einstellen. Wer beispielsweise in angeordnete Quarantäne muss als mögliche Kontaktperson oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland, erhält vom Arbeitgeber keine Verdienstausfallentschädigung mehr für diesen Zeitraum. Wann dies schon im Oktober gelten könnte, steht noch offen. In Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wird dieses Vorhaben ab 11. Oktober umgesetzt. Laut Bund-Länder-Beschluss soll diese Regelung spätestens ab dem 1. November bundesweit gelten. 

Start der digitalen Krankschreibungen

Ab dem 1. Oktober besteht die Möglichkeit, dass Arztpraxen bundesweit elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) ausstellen können. Behandelnde Ärzte versenden hierzu die Krankenschreibung auf digitalem Weg an die Krankenkasse. Bis zum Jahresende können jedoch die Arztpraxen weiterhin die Papiervariante in Form des "gelben Scheins" wählen.

Sommerzeit endet

Ende des Monats heißt es wieder: Zeitumstellung, denn die Winterzeit steht wieder vor der Tür. Die Tage werden wieder kürzer, es wird abends früher dunkel. In der Nacht von Samstag, den 30. Oktober auf Sonntag den 31. Oktober müssen die Uhren umgestellt werden. Doch wie rum nochmal? Von der Sommerzeit auf die Winterzeit heißt es: Zeiger um eine Stunde zurückdrehen - demnach von 3 Uhr auf 2 Uhr morgens. (mkr) +++


Archivfoto: O|N/Carina Jirsch
Die Uhren werden in diesem Monat wieder umgestellt.
Symbolbild: Pixabay

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