Zweites Verbrechen vom Rosenmontag

Bluttat aus Eifersucht? - Prozessauftakt zum Mord in Neuenberg

Am frühen Rosenmontag dieses Jahres im Klosterwiesenweg in Neuenberg. In einem Pkw war die männliche Leiche gefunden worden.
O|N-Archivbilder

05.10.2021 / FULDA - Die Bluttat hatte am frühen Rosenmontagmorgen dieses Jahres für Entsetzen gesorgt: Eine männliche Leiche war in einem Pkw in Fulda-Neuenburg gefunden worden.  Die Hintergründe der Tat lagen zunächst völlig im Unklaren. Doch bereits einen Tag nach dem Fund der Leiche des 41-Jährigen hatte die Polizei im Raum Dorsten (Nordrhein-Westfalen) einen Verdächtigen festgenommen. Der Vorwurf gegen ihn: Er soll den in einem geparkten Auto aufgefundenen Mann mit einem Kopfschuss getötet haben. Gegen den mutmaßlichen Täter wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Vor dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Fulda hatte sich der zur Tatzeit 37-Jährige zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert, das Motiv für die Tat blieb unklar. Doch in den Vernehmungen kristallisierte sich heraus, dass der Familienvater wohl aus Eifersucht auf seinen Freund, den er aus Syrien kannte, gehandelt hatte. Er vermutete, dass seine Frau ihn mit dem  41-Jährigen betrog. 



Am heutigen Dienstag startet vor dem Landgericht Fulda der Prozess gegen den Tatverdächtigen. Die Anklage wirft ihm vor, seinen ehemaligen Freund heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Das sind zwei Mordmerkmale. Laut Anklageschrift soll er vor dem an der Wohnanschrift des Tatopfers geparkten PKW stehend am frühen Morgen des 15. Februar gegen 04:15 Uhr durch die geschlossene Fahrertürscheibe insgesamt drei gezielte Schüsse auf das Tatopfer abgeben haben, wovon zwei ihr Ziel verfehlten, das dritte Projektil den Mann jedoch in der linken Gesichtshälfte traf und dort in den Schädel eindrang, was kurz danach zum Tod des Opfers führte.

Der Angeschuldigte soll dabei die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers, welches sich gerade auf dem Weg zur Arbeitsstelle befunden haben soll, zur Begehung der Tat bewusst und in feindseliger Willensrichtung handelnd ausgenutzt haben. "Darüber hinaus soll der Angeschuldigte aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben, nachdem er eine angenommene außereheliche Beziehung seiner Ehefrau zu dem Tatopfer als so schwerwiegende Ehrverletzung empfunden haben soll, dass er sich aufgrund seines Rollenverständnisses und seines daraus resultierenden Herrschaftsanspruches über seine Familie als berechtigt zur Tötung des Tatopfers angesehen haben soll", heißt es in der Anklage.

Für den Prozess sind elf Verhandlungstage anberaumt, das Urteil soll Mitte Dezember verkündet werden. (ci)+++

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