Amtszeit endet Ende Dezember
Agrarwahlen 2021: Benennung der Ortslandwirte bis 31. Oktober
Symbolbild: Pixabay
24.09.2021 / REGION VB -
Die Amtszeit der Ortslandwirtinnen und Ortslandwirte sowie deren Stellvertretung endet zum 31. Dezember, deshalb müssen bis Ende Oktober neue Personen benannt oder gewählt. Der Gebietsagrarausschuss Vogelsbergkreis ruft daher alle Landwirte auf, deren Betrieb eine landwirtschaftliche Nutzfläche von mehr als acht Hektar hat, sich an den Agrarwahlen in ihren Ortschaften zu beteiligen.
Weitere Voraussetzungen für die Benennung zum Ortslandwirt ist eine Tätigkeit als Betriebsleiter, als überwiegend in dem Betrieb mithelfender Familienangehöriger oder als Arbeitnehmer. Weiterhin sind die deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit, ein seit mindestens drei Monaten ununterbrochen bestehender Wohnsitz in Hessen sowie die Vollendung des 18. Lebensjahres erforderlich.
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre und beginnt am 1. Januar 2022.