Warning: getimagesize(https://imgc1.osthessen-news.de/show/1024/0/0/images/21/09/xl/11653818-bedn.png): failed to open stream: HTTP request failed! HTTP/1.1 520 in /var/www/m.osthessen-news.de/beitrag.php on line 55
Wer übernimmt Vermögen, Schulden, Haus? // Osthessen|News

Gesetzliche Regelungen beim Zugewinnausgleich

Wer übernimmt Vermögen, Schulden, Haus?

Gesetzliche Regelungen beim Zugewinnausgleich
Quelle: Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV/VDU e. V.

17.09.2021 / ANZEIGE - Endet der Bund fürs Leben vorzeitig, ergibt sich die Frage, wie die in der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte (z. B. Haus, weiteres Vermögen, Versicherungen) und Schulden aufgeteilt werden. Hat einer der Ehepartner in der Ehezeit ein höheres Vermögen als der andere erwirtschaftet, dann ist die Differenz auszugleichen, wenn es gefordert wird. Auch Vermögen oder Schulden vor der Ehe sowie Schenkungen, Erbschaften usw. während der Ehe sind zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber bezeichnet dies als "Zugewinnausgleich". Da es hierbei um die finanzielle Zukunft der Beteiligten geht spielt die Aufteilung der Werte eine große Rolle. Was in der Theorie einfach und verständlich erscheint kann in der Praxis sehr viel Konfliktstoff hervorrufen und teuer werden. Wenn Sicherheit besteht, dass die Trennung endgültig ist, sollten daher rechtzeitig sinnvolle und faire Lösungen angestrebt werden, um einen Rosenkrieg und unnötige Kosten zu vermeiden. Von Bedeutung sind bei der Werteaufteilung insbesondere: Wie wird der Zugewinn berechnet? Kann eine Regelung schon vor der Scheidung erfolgen? Ist ein (gegenseitiger) Verzicht auf Ausgleich möglich? Gibt es einen Zugewinnausgleich bei Gütertrennung? Wichtige Kriterien bei einer Immobilie sind z. B.: Wer ist Eigentümer? Gibt es einen (gemeinsamen) Kredit? Will einer der Eheleute das Haus behalten? Wie komme ich aus dem Kreditvertrag heraus? Wie und durch wen erfolgt die Wertermittlung? Da hilft meist nur ein Gutachten. RA Andreas Wehner, Fachanwalt für Familienrecht wird  darlegen auf was zu achten ist um hier praktikable Lösungen zu finden. Der Vortrag findet am Dienstag, dem 21. September, um 19.30 Uhr, im ParkHotel Kolpinghaus Fulda, Raum Prälat, Goethestr. 13, 36043 Fulda, statt. Der Eintritt ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erwünscht. Maximal 22 Teilnehmer, keine Maskenpflicht im Raum, beim Eintreffen und verlassen erwünscht. Die 3G Regelung ist zu beachten. Angabe von Name, Adresse und Telefonnummer notwendig. Sollten mehr Interessierte zur Veranstaltung erscheinen als teilnehmen dürfen wird es zu einer weiteren Veranstaltung kommen. Weitere Infos unter Tel. 0178 / 2080898 (Klaus Bednorz), E-Mail fulda@isuv.de sowie im Internet unter http://www.isuv.deund info@isuv.de +++

X