Allgemeinverfügung beschlossen
Inzidenz über 100: Keine Verschärfung bei Kontakten und Einzelhandel
Symbolbild: O|N / Hendrik Urbin / Carina Jirsch
03.09.2021 / FULDA -
Der Landkreis Fulda hat die angekündigte Allgemeinverfügung auf Basis des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen beschlossen. Die Regelungen des hessischen Eskalationskonzeptes treten nicht automatisch in Kraft, sondern müssen durch Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte umgesetzt werden. Im Hinblick auf die ab einer Inzidenz von 100 vorgesehenen Regelungen hat der Landkreis die Maßnahmen geprüft und unter Einbeziehung der Vorgaben des Landes auf die regionalen Bedürfnisse angepasst.
Die Regelungen betreffen im wesentlichen Veranstaltungen und Außenbereiche. Von Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen und Zugangsbegrenzungen im Einzelhandel hat der Landkreis abgesehen.
Allgemeinverfügung ab Montag
3G in Übernachtungsbetrieben
In der Allgemeinverfügung wird außerdem die Maskenpflicht geregelt: Weiterhin besteht eine generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Gedrängesituationen, in denen Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Das ist etwa in Wartschlangen und auf stark frequentierten Plätzen der Fall. Neu ist eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken des Standards FFP2, KN95, N95 und vergleichbar (ohne Ausatemventil) für Personal in Alten- und Pflegeheimen, ausgenommen davon sind geimpfte und genesene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Allgemeinverfügung wird im Wortlaut am kommenden Samstag veröffentlicht. (pm) +++