Allgemeinverfügung des Kreises
3G-Regel auch im Erlenbad: Sauna nur für Geimpfte, Getestete und Genesene
Fotos: Anja Kierblewski / PR.Agentur MARLIK
03.09.2021 / ALSFELD -
Die Inzidenz im Vogelsbergkreis liegt wieder über 35 - dies hat Konsequenzen für das Alsfelder Erlenbad: Ab dem Freitag, 3. September, greift dort auch die "3-G-Regel". Das bedeutet, dass in die Alsfelder Saunalandschaft nur noch die Gäste eingelassen werden dürfen, die entweder genesen, geimpft oder offiziell getestet sind. Das Freibad betrifft diese Regelung nicht.
Das Vorgehen des Erlenbad-Teams basiert auf der Allgemeinverfügung des Vogelsbergkreises, die sich auf das hessische Präventions- und Eskalationskonzept bezieht. Danach müssen ab sofort auch Gäste in Innenräumen von Schwimmbädern, Saunen oder Fitnessstudios vor Einlass ihren vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Beleg zeigen oder einen tagesaktuellen, offiziell anerkannten Negativ-Test vorlegen.
Um dies auch konsequent kontrollieren und den Gästen Sicherheit im Infektionsgeschehen geben zu können, ist die Kasse des Erlenbades ab Freitag während der kompletten Öffnungszeiten der Sauna besetzt. "Gäste, die die notwendigen Belege oder Negativ-Tests nicht vorlegen, dürfen wir keinen Einlass gewähren", erläutert Bäder-Geschäftsführer Ralf Kaufmann.