Allgemeinverfügung des Kreises

3G-Regel auch im Erlenbad: Sauna nur für Geimpfte, Getestete und Genesene

Das Alsfelder Erlenbad.
Fotos: Anja Kierblewski / PR.Agentur MARLIK

03.09.2021 / ALSFELD - Die Inzidenz im Vogelsbergkreis liegt wieder über 35 - dies hat Konsequenzen für das Alsfelder Erlenbad: Ab dem Freitag, 3. September, greift dort auch die "3-G-Regel". Das bedeutet, dass in die Alsfelder Saunalandschaft nur noch die Gäste eingelassen werden dürfen, die entweder genesen, geimpft oder offiziell getestet sind. Das Freibad betrifft diese Regelung nicht.



Das Vorgehen des Erlenbad-Teams basiert auf der Allgemeinverfügung des Vogelsbergkreises, die sich auf das hessische Präventions- und Eskalationskonzept bezieht. Danach müssen ab sofort auch Gäste in Innenräumen von Schwimmbädern, Saunen oder Fitnessstudios vor Einlass ihren vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Beleg zeigen oder einen tagesaktuellen, offiziell anerkannten Negativ-Test vorlegen.

Um dies auch konsequent kontrollieren und den Gästen Sicherheit im Infektionsgeschehen geben zu können, ist die Kasse des Erlenbades ab Freitag während der kompletten Öffnungszeiten der Sauna besetzt. "Gäste, die die notwendigen Belege oder Negativ-Tests nicht vorlegen, dürfen wir keinen Einlass gewähren", erläutert Bäder-Geschäftsführer Ralf Kaufmann.

Gute und entspannte Nachrichten gibt es indes für das Freibad. Nicht nur, dass dort – da unter freiem Himmel – die 3-G-Regel nicht notwendig ist, hat das Erlenbad-Team beschlossen, das Freibad über den eigentlich geplanten 12. September 2021 hinaus offenzulassen. "So lange, wie es die Witterung zulässt, können Schwimmer bei uns ihre Bahnen ziehen", gibt Betriebsleiter Waldemar Dullson bekannt. Ab dem 13. September 2021 hat das Bad dann von 10 bis 18 Uhr geöffnet, allerdings nur das Schwimmerbecken. Nichtschwimmerbecken, Platschbecken und Springerbecken werden nach dem 12. September geschlossen. (pm) +++



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