Wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung

Verurteilung gegen Ex-Bürgermeister Armin Faber ist rechtskräftig

Das Urteil gegen Ex-Bürgermeister Armin Faber ist nun rechtskräftig.
Archivfoto: O|N/Laura Struppe

12.08.2021 / FULDA - Nun ist es also offiziell: "Die erste Strafkammer des Landgerichts Fulda hatte am 3. August 2021 den ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Bad Salzschlirf, Armin Faber, wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt, von denen zehn Tagessätze aufgrund der langen Verfahrensdauer bereits als vollstreckt gelten", dies teilte das Landgericht Fulda in einer Pressemitteilung mit.



Die Kammer sah es nach der durchgeführten Hauptverhandlung als erwiesen an, dass der heute 64-jährige Angeklagte als faktischer Geschäftsführer eines Kurhotels, aufgrund dessen Zahlungsunfähigkeit spätestens im Februar 2012 verpflichtet gewesen wäre, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies hatte der Angeklagte jedoch nicht getan. Zudem wurden dem Angeklagten durch das Urteil die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Nachdem binnen der einwöchigen Rechtsmittelfrist weder durch den Angeklagten, noch die Staatsanwaltschaft ein solches eingelegt wurde, ist das Urteil rechtskräftig und das Strafverfahren damit abgeschlossen. (pm)+++

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