Auch Rolle als Geschäftsführer gestanden
Ex-Bürgermeister Armin Faber wg. fahrlässiger Insolvenzverschleppung verurteilt
Fotos: Laura Struppe
04.08.2021 / FULDA -
Der Fall des insolventen Hotelbetriebs "Badehof" in Bad Salzschlirf beschäftigt Gerichte seit fast einem Jahrzehnt. Schon mehrfach musste sich der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Armin Faber zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft äußern, die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ignoriert und die unausweichliche Insolvenz verschleppt zu haben. Am Dienstag verurteilte ihn das Landgericht wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung nun zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 90 Euro. Davon werden 10 Tagessätze wegen der extrem langen Verfahrensdauer als bereits abgegolten angerechnet. Armin Faber muss aber auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.
Faber glaubte, die Gemeinde werde ihre Forderung nicht geltend machen
Faber hatte nach eigener Aussage darauf vertraut, dass die Gemeinde ihre Forderung von 120.000 Euro an Stromkosten nicht geltend machen würde, um dem Fortbestand des Badehofs als "Herzstück des Kurortes" und damit dessen Prosperität nicht zu gefährden. Das Landgericht unter Vorsitz von Richter Josef Richter sah es jetzt jedoch als erwiesen an, dass Faber spätestens im Februar 2012 gesetzlich verpflichtet gewesen wäre, Insolvenz anzumelden. Nach der ersten Anklageerhebung im August 2013 hatte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Fulda Faber bereits wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt, ihn aber im Übrigen – wegen des mit der Anklage ebenfalls erhobenen Vorwurfs der Untreue –freigesprochen. Auf die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft Fulda hatte der Bundesgerichtshof das Urteil am 23.08.2017 aufgehoben, das Verfahren wegen des Vorwurfs der Untreue eingestellt und es zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Wie der Richter in seiner Urteilsbegründung ausführte, hatte es eine Verständigung zwischen den Parteien gegeben, der zufolge eine Geldstrafe verhängt werden könne, wenn der Angeklagte ein Geständnis ablege. Zum ersten Mal räumte der 64-Jährige daraufhin ein, dass er tatsächlich als Geschäftsführer des Badehofs gehandelt habe. "Diese Doppelstellung war Ihr entscheidender Fehler, was Sie ja auch eingeräumt haben", konstatierte Richter Josef Richter. Sein Geständnis habe das Verfahren nun erheblich abgekürzt, auf die neuerliche Vernehmung von Zeugen konnte so verzichtet werden. Dem hoch verschuldeten 64-Jährigen, der jetzt als Geschäftsführer einer Klinik arbeitet, war sicher besonders wichtig, dass der Richter feststellte, er habe kein Geld in die eigene Tasche gewirtschaftet. (Carla Ihle-Becker)+++