Testpflicht in Innengastro entfällt
Bei Inzidenz unter 35: Diese Lockerungen gelten ab heute
Symbolbild: O|N/Carina Jirsch
22.07.2021 / REGION -
Ein weiterer Schritt in Richtung Normalität: Ab diesem Donnerstag gelten in Hessen weitere Lockerungen - und das für die nächsten vier Wochen. Dies hat das Corona-Kabinett am Montag entschieden (O|N berichtete bereits). Wichtig: Im jeweiligen Landkreis oder in kreisfreien Städten muss die Inzidenz unter 35 liegen. Somit fällt schonmal Frankfurt am Main raus, der Inzidenzwert liegt hier inzwischen bei 37,6.
O|N hat die wichtigsten Regelungen zusammengefasst:
- Die Maskenpflicht im Innenraum bleibt weiterhin bestehen.
- Die Testpflicht für die Innengastronomie entfällt.
- Für touristische Übernachtungen ist weiterhin ein negativer Test nötig, dieser muss allerdings nicht mehr wöchentlich erneuert werden.
- Veranstaltungen sind ohne Genehmigung im Innenbereich mit bis zu 750 Personen erlaubt, im Außenbereich mit bis zu 1.500 Personen - alle Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern müssen über die Gesundheitsämter genehmigt werden.
- Bei einer Anzahl von bis zu 100 Personen gilt im Innenbereich keine Testpflicht mehr - bei mehr als 100 Personen muss jeder Besucher einen Negativnachweis erbringen.
- Auf Volksfesten ist eine Kontakterfassung nur noch für gastronomische Angebote vorgeschrieben - die Maskenpflicht entfällt, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann.
- Für Großveranstaltungen (ab 5.000 Personen), wie beispielsweise Fußballspiele, ist eine 50-prozentige Auslastung der Location möglich - die maximale Besucheranzahl beträgt allerdings 25.000.
- Tanzveranstaltungen in Diskotheken dürfen weiterhin nur im Freien stattfinden. Die Quadratmeter-Regel für Besucher wurde allerdings von zehn auf fünf Quadratmeter reduziert. Der Innenbereich darf nur für gastronomische Angebote genutzt werden. (mkr/mi) +++