Mücken sind Überträger
Tierseuchenrechtliches Blauzungensperrgebiet ist aufgehoben
Symbolbild: Pixabay
24.06.2021 / BAD KISSINGEN -
Aufgrund eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit (BT) am 20. Februar 2019 in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg wurde ein tierseuchenrechtliches Sperrgebiet mit einem Radius von 150 Kilometern festgesetzt. Davon war auch der Landkreis Bad Kissingen betroffen und wurde mit Allgemeinverfügung vom 21. Februar 2019 zum Blauzungensperrgebiet erklärt. Als Überträger der Krankheit gelten kleine Mücken, die besonders in der Morgen- und Abenddämmerung aktiv sind.
Das Virus wird von den Insekten aufgenommen und auf andere Säugetierwirte übertragen. Symptome können Entzündungen, erhöhte Temperatur, vermehrter Speichelausfluss und andere mehr sein. Mit dem Ausbruch der Krankheit verbunden waren zahlreiche Einschränkungen hinsichtlich des Handels mit empfänglichen Tierarten (Rinder, Schafe, Ziegen).
Aufhebung der BT-Restriktionszone