Betrugsvorwurf gegen Kliniken

Was ist dran am Intensivbetten-Skandal? O|N hat nachgefragt

Gab es während der Corona-Pandemie einen Betrug in den Krankenhäusern?
Symbolbild: O|N/Hendrik Urbin

20.06.2021 / REGION - Es ist der Skandal in der Corona-Krise, der hohe Wellen schlägt: der mögliche Betrug mit der Intensivbettenanzahl. Ein Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) hat dazu Zahlen enthüllt. Offenbar meldeten einige Kliniken weniger Intensivbetten, als in Wirklichkeit vorhanden waren. Das Ziel: Der Erhalt von Ausgleichszahlungen. Die Vertuschung sorgt momentan für einen Riss in das Vertrauen der Politik. Besonders mit dem Hintergrund, dass die Bundesregierung anscheinend Bescheid wusste. Hätte der Lockdown mit diesem Wissen milder ausfallen können?



O|N hat in der Region einige Kliniken angefragt, und um ein Statement gebeten. Anbei die Antworten im Wortlaut:

Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld: 

"Die Intensivkapazität im Kreiskrankenhaus Alsfeld war und ist gleichbleibend bei sechs stationären Betten. Es wurden zwei weitere Beatmungsgeräte angeschafft, um etwaige Beatmungskapazitäten besser koordinieren zu können. Die Geräte befinden sich auf der Intensivstation, werden und wurden für die Versorgung von beatmungspflichtigen Corona-Patienten, genutzt", schreibt der Landkreis auf Nachfrage. Eine Kapazitätsausweitung sei nicht erfolgt und auch nicht gemeldet worden. "Elektive (geplante) Eingriffe mussten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zum Teil mehrfach abgesagt werden, um die Krankenhausbetten für Corona-Patienten freizuhalten. Zum Teil hat das Kreiskrankenhaus Alsfeld die dreifache Patientenzahl behandelt, als der seitens des festgelegten Landesplanungsstabes Hessen geforderten Kapazitäten. In den Hochzeiten wurden die gleiche Anzahl von Corona-Patienten (normalstationär), wie im Universitätsklinikum Marburg behandelt."

Klinikum Fulda:

Die verzerrende Berichterstattung um angeblich nicht vorhandene Intensivbetten und ungerechtfertigte Ausgleichszahlungen sei durch die tatsächlichen Fakten leicht zu widerlegen: "Die Behauptung, die Krankenhäuser hätten bewusst eine zu hohe Auslastung ihrer Intensivkapazitäten gemeldet, um von den Ausgleichszahlungen zu profitieren, ist falsch. Es gibt weder konkrete Hinweise noch belegbare Vorwürfe gegen ein Krankenhaus. Auch der Bundesrechnungshof hat keinen Verdacht geäußert.

Die Behauptung, die Krankenhäuser konnten sehr leicht Ausgleichszahlungen kassieren, indem sie durch Bettenabmeldungen dafür sorgten, dass nie mehr als 25 Prozent der Intensivbetten frei sind, ist falsch. Tatsächlich müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, um die entsprechenden Pauschalen zu erhalten.

- Nur Krankenhäuser, die eine Notfallversorgung der Stufen 2 und 3 anbieten, können Ausgleichszahlungen erhalten.
- Im gesamten Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt muss die Inzidenz bei mindestens 50 Fällen/100.000 Einwohner liegen.
- Im gesamten Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt müssen weniger als 25 Prozent der Intensivbehandlungsplätze frei sein.

Davon abweichend sind weitere Varianten möglich. So können auch Krankenhäuser der Notfallversorgungsstufe 1 einbezogen werden, sofern weniger als 15 Prozent der Intensivkapazitäten frei sind. Bei der "Hotspot-Regel"  spielt die Intensivauslastung keine Rolle mehr, sobald die Inzidenz 150 übersteigt.

Wollten Krankenhäuser also ungerechtfertigt Leistungen beziehen, müssten sie sich über Trägergrenzen hinweg im Landkreis abstimmen und konzertiert falsche Zahlen melden. Das ist ausgeschlossen. Außerdem gab es Ausgleichszahlungen nur während der jeweiligen Wellen. 

Die Behauptung, dass niemand wisse, wie viele Intensivbetten es in Deutschland tatsächlich gibt, ist ebenso falsch wie die, dass die Krankenhäuser zwar die Fördergelder für neue Intensivbetten kassiert, aber keine Betten aufgebaut hätten.

Durch das DIVI-Intensivregister ist transparent und tagesaktuell einsehbar, wie viele Intensivbetten deutsche Krankenhäuser vorhalten. Am 10. Juni gab es beispielsweise 26.176 betreibbare Intensivbetten, davon waren 4.351 nicht belegt. Eine Reserve von 10.522 Behandlungsplätzen kann innerhalb einer Woche vor allem durch Personalverschiebungen aktiviert werden. Es stehen also 36.698 Intensivbehandlungsplätze zur Verfügung.

Allerdings zählt das Register nur die betreibbaren Intensivbetten. Daher können durch Personalausfall durch Krankheit, Urlaub, Quarantäne oder immensen Personalaufwand für Covid-Patient*innen, durch die Wiedereinsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen oder andere Faktoren die Zahlen der Intensivbetten stark schwanken. Unter einem Intensivbett verstehen wir immer einen ganzen Behandlungsplatz, der auch ausreichend Personal benötigt. Die Zahl der Intensivplätze schwankt also über das Jahr.

Die Behauptung, die Pandemie sei schlimmer gerechnet worden, als sie eigentlich war, ist falsch.

Tatsächlich haben die Beschäftigten in den meisten Krankenhäusern die vergangenen Monate als extreme Belastung erlebt. Sie haben über Monate keinen Urlaub gehabt und Wochenenden durchgearbeitet. Zeitweise mussten Patient*innen in von der Pandemie besonders betroffenen Regionen sogar über weitere Entfernungen verlegt werden. Das liegt auch daran, dass der personelle Aufwand für die Behandlung von Corona-Patienten weitaus höher ist als bei durchschnittlichen Krankenhausfällen. Dass in Deutschland anders als in vielen Ländern alle Corona-Patienten gut in Krankenhäusern behandelt werden konnten, liegt vor allem an den besonders hohen Intensivkapazitäten in den Kliniken und dem unermüdlichen Einsatz des hochmotivierten Personals. Der Blick in andere Länder zeigt, welche katastrophalen Zustände das Virus auslösen kann." (mkr/nb) +++


Symbolfoto: O|N/Carina Jirsch

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