Übersicht der Regeln

Purzelnde Inzidenz im Landkreis Fulda: Ab Samstag Stufe 2

Momentan gilt in Fulda die 1. Stufe der Corona-Regeln des Landes Hessen
Symbolbild: Pixabay

04.06.2021 / FULDA - Seit Montag gelten im Landkreis Fulda die Corona-Regeln des Landes Hessen. Aktuell gilt Stufe 1. Wie der Landkreis Fulda am Freitagmittag bestätigt, gilt ab Samstag Stufe 2, die Inzidenz ist weiter deutlich unter dem Wert von 50 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern an sieben Tagen.


Aber wie unterscheidet sich das Zwei-Stufen-Modell? OSTHESSEN|NEWS hat für Sie einen Überblick zusammengestellt:

Private Treffen

Stufe 2: Treffen dürfen sich zwei Haushalte oder zehn Personen. Nicht mitgezählt werden Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren.

Stufe 1: Zusammenkünfte mit zwei Haushalten sind erlaubt. Zusätzlich dürfen Geimpfte und Genesene dazu stoßen.

Ausgangsbeschränkungen
Die Ausgangsbeschränkungen entfallen mit in Kraft treten der Stufe 1.

Arbeitsplätze
Ob Stufe 1 oder Stufe 2: Die Pflicht zum Homeoffice, wo möglich, bleibt bestehen. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet zwei Mal pro Woche einen Corona-Schnelltest zu machen.

Schule

Stufe 2:  Der Präsenzunterricht gilt für alle Klassenstufen. Die Testpflicht bleibt bestehen.

Stufe 1: Die Klassen 1-6 sowie die Abschlussklassen starten mit Präsenzunterricht. Für die Klassenstufen 7-11 findet weiterhin Wechselunterricht statt. Für alle gilt: Zwei Mal pro Woche gilt Testpflicht.

Kita
Der Regelbetrieb in den Kitas findet weiterhin unter Pandemiebedingungen statt. Das Zwei-Stufen-Modell spielt hierbei keine Rolle.

Sport

Stufe 2: Mannschaftssport ist unter Auflagen wieder möglich – für alle. Es wird ein aktueller Test empfohlen, es besteht allerdings keine Testpflicht. Die Schwimmbäder dürfen öffnen.

Stufe 1:
Sport ist in der Stufe 1 unter den entsprechenden Kontaktregeln möglich. Das heißt: Gruppensport für Kinder, bis einschließlich 14 Jahren, ist möglich. Der Besuch von Fitnessstudios ist an einen negativen Test und vollständiger Kontaktdatenerfassung gekoppelt. Schwimmbäder bleiben geschlossen.

Kultur

Stufe 2: Alle kulturellen Angebote dürfen öffnen, auch die Innenräume. Es wird ein aktueller Test empfohlen.


Stufe 1: Zoos, Freilichtmuseen oder Freizeitparks haben geöffnet. Es besteht eine Terminpflicht. Der Besuch von Museen, Schlössern oder Innenräumen von Zoos und Freizeitparks ist nur mit vorheriger Anmeldung und Maske möglich. Es wird ein Test empfohlen

Körpernahe Dienstleistungen

Stufe 2: Die Terminpflicht und die Erfassung der Kontaktdaten bleiben bestehen. Ein aktueller Test wird empfohlen.

Stufe 1: Körpernahe Dienstleistungen dürfen unter Auflagen öffnen. Es besteht eine Termin- sowie Testpflicht. Ebenfalls werden die Kontaktdaten erfasst.

Einzelhandel


Stufe 2: Mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht dürfen alle Geschäfte öffnen. "Click and Meet" entfällt. Ein aktueller Test wird dennoch empfohlen.

Stufe 1:
"Click and Meet" bleibt bestehen. Ein aktueller Test wird empfohlen. Geschäfte für den erweiterten täglichen Bedarf haben geöffnet, dürfen aber nur eine bestimmte Kundenanzahl in das Geschäft lassen. Das Tragen einer medizinischen Maske ist erforderlich.

Gastronomie

Stufe 2: Die Innengastronomie darf nun auch endlich öffnen. Allerdings gilt auch hier das Vorzeigen eines aktuellen Tests, Abstand halten, Sitzplatzpflicht und die Erfassung der Kontaktdaten. Für die Außen-Gastronomie bleiben die Regeln aus Stufe 1 bestehen. Allerdings wird es keine Testpflicht geben. Das Land Hessen spricht jeweils eine Empfehlung aus.

Stufe 1:
Die Außengastronomie darf unter Auflagen öffnen. Bedingungen sind ein aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht sowie die Erfassung der Kontaktdaten. Clubs und Diskotheken dürfen als Außen-Gastronomie ebenfalls unter diesen Auflagen öffnen. Die Innengastronomie bleibt weiterhin geschlossen.

Hotels und Übernachtungsbetriebe

Stufe 2: Es gelten die Regeln wie in Stufe 1. Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nun zu 75 Prozent ausgelastete sein. Die Testpflicht bei der Anreise bleibt bestehen.

Stufe 1:
Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen unter Auflagen öffnen. Betriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen dürfen maximal mit 60 Prozent ausgelastet sein. Bei der Anreise muss ein Test vorgelegt werden. (fvo) +++

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