Wechsel an der Führungsspitze
Innenminister überträgt Andreas Röhrig Leitung des Landeskriminalamtes
Foto: Hessisches Innenministerium
01.06.2021 / WIESBADEN -
Innenminister Peter Beuth hat heute dem Landespolizeivizepräsidenten Andreas Röhrig die kommissarische Leitung des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) übertragen. Der langjährige Kriminalbeamte führt ab sofort gemeinsam mit dem Vizepräsidenten Felix Paschek die zentrale Behörde der kriminalistischen Arbeit in Hessen.
"Mit Andreas Röhrig übernimmt einer unserer erfahrensten Kriminalisten die Leitung des Landeskriminalamtes. Er ist Ermittler mit Leib und Seele, hat selbst herausragende Kriminalfälle geleitet und weiß daher genau, unter welchem Druck Ermittlerinnen und Ermittler bei der Aufklärung schwerster Verbrechen stehen. Die Kolleginnen und Kollegen im Landeskriminalamt können sich auf seine Expertise und Erfahrung ebenso freuen wie auf seinen kollegialen Führungsstil. Das Landespolizeipräsidium verliert dadurch zwar einen hochgeschätzten Vize, das LKA erhält dafür aber einen Vollblut-Kriminalisten als Behördenleiter", sagte Hessens Innenminister Peter Beuth.
Der 1960 geborene Andreas Röhrig ist 1977 in die hessische Polizei eingetreten. Nach der Grundausbildung hat er in den 1980er- und 1990er-Jahren zahlreiche Funktionen als Kriminalbeamter im Polizeipräsidium in Offenbach durchlaufen. Nachdem er die Ausbildung zum höheren Dienst 1997 erfolgreich abgeschlossen hatte, war er vier Jahre Führungsbeamter im Lagezentrum der Hessischen Landesregierung und im Anschluss Referent im Landespolizeipräsidium für Besondere Angelegenheiten der Kriminalitätskontrolle. Ab 2005 war der heute 60-Jährige in unterschiedlichen leitendenden Funktionen als Kriminalbeamter im Polizeipräsidium Frankfurt eingesetzt. Dort war er zunächst Leiter der Kriminalinspektion K10 Schwere Gewaltkriminalität, dann Ständiger Vertreter des Leiters der Kriminaldirektion und Leiter der Führungsgruppe.
"Andreas Röhrig wird mit seinem Erfahrungsschatz als Kriminalist und dem zuletzt als Inspekteur und Landespolizeivizepräsident gewonnenen Gesamtüberblick über die hessische Polizei die Zentralstellenfunktion des LKA weiter stärken", so der Minister. Die hessische Polizei stehe vor wichtigen Weichenstellungen, um auch künftig durch modernste Ermittlungsarbeit in bewährter Manier für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgen zu können. "Wenn es darum geht, strategische Ausrichtungen in der Kriminalitätsbekämpfung neu zu justieren, kommt dem Landeskriminalamt innerhalb der hessischen Polizei eine zentrale Rolle zu. Aufgrund dieser herausgehobenen Stellung des LKA für die gesamte hessische Polizei, hat die Hessische Landesregierung beschlossen, die Behördenleitung künftig mit einem politischen Beamten zu besetzen.
Neben LfV und Polizeipräsidien wird künftig auch das HLKA von politischen Beamten geleitet
Aktuell sind in Hessen im Bereich der Sicherheitsbehörden alle sieben Flächenpräsidien der hessischen Polizei, der Landespolizeipräsident sowie der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz sogenannte politische Beamte. Auch an der Spitze des Bundeskriminalamts, des Bundespolizeipräsidiums sowie des Bundesamts für Verfassungsschutz stehen politische Beamte. Diese setzen die strategischen Richtungsentscheidungen der demokratisch legitimierten politischen Führung im Bereich der Sicherheitsbehörden um. Um dies sicherzustellen und längere Vakanzen in diesen Bereichen zu minimieren, können politische Beamte ohne Ausschreibungsverfahren ernannt und ohne Fristen von ihren Aufgaben entbunden werden.
Da insbesondere das Hessische Landeskriminalamt eine zentrale Steuerungsfunktion für die Kriminalitätsbekämpfung sowie die Umsetzung von strategischen Maßnahmen für die gesamte hessische Polizei innehat, hat die Regierungskoalition beschlossen, auch die Leitung des Hessischen Landeskriminalamtes künftig mit einem sogenannten politischen Beamten zu besetzen. Die Regierungsfraktionen werden demnächst einen entsprechenden Gesetzentwurf für das Dritte Dienstrechtsänderungsgesetz in den Landtag einbringen, der neben zahlreichen Aktualisierungen im Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs-, Reisekostenrecht und vielen weiteren Bestimmungen eine entsprechende Änderung vorsieht. (pm) +++