Urteile gegen fünf Angeklagte
"In Vollzeit als Dieb beschäftigt" - Bis zu drei Jahren Haft für Bandendiebstahl
Fotos: Martin Engel
26.05.2021 / FULDA -
Die Urteile gegen fünf Angeklagte, die sich wegen Verdachts auf schweren Bandendiebstahl vor dem Landgericht Fulda verantworten mussten, sind am Dienstagmorgen gefallen: zwei von ihnen, die bereits einschlägig vorbestraft waren, müssen für jeweils drei Jahre hinter Gitter, die drei anderen bekamen Jugendstrafen von 33, 27 und 21 Monaten. Die letztere Haftstrafe für den 19-jährigen Angeklagten wurde zur Bewährung ausgesetzt, weil dessen Tatbeteiligung an den Diebstählen geringfügiger war und er frühzeitig alles eingestanden und damit zur Aufklärung der Sachverhalte beigetragen hatte.
Der Prozess hatte in einem großen Saal im Polizeipräsidium stattgefunden, weil im Landgericht kein geeigneter Raum für die vielen Prozessbeteiligten vorhanden war. Den Männern zwischen 19 und 31 Jahren hatte die Staatsanwältin vorgeworfen, als organisierte Bande gemeinsame Ladendiebstähle in wechselnder Besetzung mit hochwertiger Beute begangen zu haben. Von Juli bis September 2020 waren sie in Textil-, Schuh- und Lebensmittelgeschäften sowie Elektronikläden in Fulda, Eichenzell, Kassel und Lohfelden nach ähnlichem Tatmuster unterwegs gewesen und hatten Waren im Gesamtwert von rund 15.000 Euro mitgehen lassen.
Gestohlen wurden gezielt hochpreisige Markenware wie Kleidung und Turnschuhe, aber auch Spirituosen, Kaffee, Zigaretten, Bohrmaschinen und Kameras. Die Beute verstauten sie in dafür präparierten Tüten oder entfernten professionell die Sicherungsetiketten. Der Älteste warnte seine Kumpane mit dem Handy und lenkte die Verkäuferinnen ab.
Alle Angeklagten befanden sich bereits in Untersuchungshaft und verbüßen jetzt ihre Haftstrafe. Nur der 19-Jährige, dessen Strafe für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde, kommt frei. Er und die Staatsanwältin verzichteten auf Rechtsmittel, so dass sein Urteil bereits Rechtskraft erlangt hat. (Carla Ihle-Becker)+++