Urteile gegen fünf Angeklagte

"In Vollzeit als Dieb beschäftigt" - Bis zu drei Jahren Haft für Bandendiebstahl

Die Anklagebank im Sitzungssaal im Polizeipräsidium ist dicht besetzt von den fünf Angeklagten und ihren Anwälten
Fotos: Martin Engel

26.05.2021 / FULDA - Die Urteile gegen fünf Angeklagte, die sich wegen Verdachts auf schweren Bandendiebstahl vor dem Landgericht Fulda verantworten mussten, sind am Dienstagmorgen gefallen: zwei von ihnen, die bereits einschlägig vorbestraft waren, müssen für jeweils drei Jahre hinter Gitter, die drei anderen bekamen Jugendstrafen von 33, 27 und 21 Monaten. Die letztere Haftstrafe für den 19-jährigen Angeklagten wurde zur Bewährung ausgesetzt, weil dessen Tatbeteiligung an den Diebstählen geringfügiger war und er frühzeitig alles eingestanden und damit zur Aufklärung der Sachverhalte beigetragen hatte. 


Die Angeklagten seien zwar niemals gewalttätig in Erscheinung getreten, aber ihr abgesprochenes Vorgehen, die Einrichtung von Zwischenlagern für die Diebesbeute, die Anschaffung von Autos für die Taten und die Tatsache, dass sie vom Erlös ihren Lebensunterhalt bestritten, zeuge von der kriminellen Energie der Bandendiebstähle. "Sie waren in Vollzeit als Diebe beschäftigt", attestierte Richter Joachim Becker den Tätern.

Der Prozess hatte in einem großen Saal im Polizeipräsidium stattgefunden, weil im Landgericht kein geeigneter Raum für die vielen Prozessbeteiligten vorhanden war. Den Männern zwischen 19 und 31 Jahren hatte die Staatsanwältin vorgeworfen, als organisierte Bande gemeinsame Ladendiebstähle in wechselnder Besetzung mit hochwertiger Beute begangen zu haben. Von Juli bis September 2020 waren sie in Textil-, Schuh- und Lebensmittelgeschäften sowie Elektronikläden in Fulda, Eichenzell, Kassel und Lohfelden nach ähnlichem Tatmuster unterwegs gewesen und hatten Waren im Gesamtwert von rund 15.000 Euro mitgehen lassen.

Gestohlen wurden gezielt hochpreisige Markenware wie Kleidung und Turnschuhe, aber auch Spirituosen, Kaffee, Zigaretten, Bohrmaschinen und Kameras. Die Beute verstauten sie in dafür präparierten Tüten oder entfernten professionell die Sicherungsetiketten. Der Älteste warnte seine Kumpane mit dem Handy und lenkte die Verkäuferinnen ab.

Das kriminelle Treiben war schließlich einem Ladendetektiv aufgefallen, der drei der Täter beim Diebstahl in einem Textilgeschäft im Fuldaer Emaillierwerk beobachtet und anschließend bis zu ihrem Wagen verfolgt hatte. Voller Panik ließen die Männer Auto und Beute zurück, flüchteten zu Fuß und fuhren mit der Bahn nach Kassel zurück. Weil einer der Täter dabei auch seinen Ausweis im Wagen gelassen hatte, konnte die Polizei der Bande schließlich auf die Spur kommen. 

Alle Angeklagten befanden sich bereits in Untersuchungshaft und verbüßen jetzt ihre Haftstrafe. Nur der 19-Jährige, dessen Strafe für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde, kommt frei. Er und die Staatsanwältin verzichteten auf Rechtsmittel, so dass sein Urteil bereits Rechtskraft erlangt hat. (Carla Ihle-Becker)+++

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