Eingriff in Vergütungen rechtswidrig

Am Arbeitsgericht: ver.di gewinnt Klageverfahren gegen RS Components

Der Elektronik-Großhändler RS Components in Bad Hersfeld.
Archivfoto: O|N/ Stefanie Harth

20.05.2021 / FULDA - RS-Components hat gegen ihren eigenen Arbeitsvertrag verstoßen, in dem sie die Vergütung der 200 Beschäftigten am Logistikstandort in Bad Hersfeld (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) einseitig verändert hat. Das ist der Spruch der Richterin am Arbeitsgericht Fulda in einer Güteverhandlung am Donnerstag. Das Unternehmen muss den Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Regelungen nun korrigieren, ein neues Vertragswerk ausarbeiten und dabei die Beschäftigten einbeziehen.



Im Januar 2020 veränderte RS Components GmbH in Bad Hersfeld die Vergütung der 200 Beschäftigten am Logistikstandort in Bad Hersfeld. "Vollkommen überraschend griff der Arbeitgeber RS in die Lohnstruktur der Kolleginnen und Kollegen ein, ohne dass dies mit den Beschäftigten oder mit dem Betriebsrat von RS Components abgestimmt wurde. Wir müssen leider wiederholt feststellen, dass die Geschäftsführung gegen ihre eigenen Firmenleitlinien verstößt und Gewerkschaften und Arbeitnehmerrechte strukturell geringschätzt", sagt Manuel L. Sauer, Fachsekretär Handel bei ver.di MainKinzig - Osthessen. (pm) +++

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