Aufstiegsentscheidung steht an
Muss die SG Barockstadt auch gegen den HFV klagen?
Archivfoto: O|N/Hendrik Urbin
17.05.2021 / FULDA -
Vor etwas mehr als einer Woche hat Hessenligist SG Barockstadt offiziell verkündet, gegen die Regionalliga Südwest GbR und ihre Entscheidung, keine Oberliga-Aufsteiger zuzulassen, vor Gericht zu ziehen. Der SGB könnte allerdings noch eine zweite Klage bevorstehen, dies schreibt torgranate.de am Sonntagmorgen.
Gut möglich ist es, dass das osthessische Aushängeschild auch gegen den Hessischen Fußball-Verband (HFV) klagen muss. Nämlich dann, wenn der Verband die Saison 2020/21 der Senioren-Hessenliga offiziell annulliert – genau wie alle unterklassigen Amateurliegen – und somit keine Aufsteiger in die Regionalliga Südwest meldet. Noch hat der HFV diese Entscheidung nicht getroffen. "Es benötigt eine Beschlussvorlage zur Beendigung der Hessenliga-Saison, die juristisch abgestimmt werden muss", erklärt Verbandsfußballwart Jürgen Radeck auf Nachfrage. Das könnte noch einige Tage dauern, womöglich bis Ende Mai.
Erst dann entscheidet sich, ob die SG Barockstadt ausschließlich gegen die Regionalliga Südwest GbR klagen wird. Denn die Beispiele der anderen betroffenen Oberligisten zeigt, wie schwierig und unterschiedlich die Situationen sind. Sollte sich die Hessenliga für eine Annullierung entscheiden – genauso wie die Oberliga Baden-Württemberg –, muss Barockstadt diesen Beschluss ebenfalls juristisch anfechten. So wie das der SGV Freiberg und die Stuttgarter Kickers bereits tun. "Wir gehen weiterhin davon aus, dass die Vorgehensweise der Regionalliga Südwest GbR und der Oberliga Baden-Württemberg nicht in Ordnung ist und beschreiten deswegen zur Klärung den Weg vor die ordentlichen Gerichte", lässt sich Kickers-Präsident Professor Dr. Rainer Lorz auf der vereinseigenen Homepage zitieren.
Hinweis:
Dieser Artikel ist zuerst auf torgranate.de erschienen.