Petition gegen Gesetzesänderung
Widerstand gegen Budgetkürzung für Senioren in Tagespflegeeinrichtungen
Symbolbild: pixabay
11.05.2021 / REGION - Die Corona Pandemie steht in Deutschland thematisch im Vordergrund. Andere wichtige Entscheidungen gelangten nicht oder nur teilweise an die Öffentlichkeit. Das beanstandet aktuell eine privat geführte Seniorentagespflege aus dem Landkreis Fulda. Das Bundesministerium für Gesundheit hat vor einigen Wochen ein Eckpunktepapier zu den geplanten Gesetzesänderungen der neuen Pflegereform 2021 herausgegeben. Eine der größten Änderungen: Das Budget zur Nutzung der Tagespflege in Deutschland soll halbiert werden.
Dazu ein Beispiel: Herr W. kommt fünf Tage in der Woche in die Tagespflege. Seine Ehefrau ist verstorben, er ist tagsüber allein. Seine Kinder sind voll berufstätig. Herr W. kann aufgrund seiner Demenzerkrankung den Alltag nicht mehr selbständig gestalten. Er kann nur weiter zu Hause wohnen, weil er an den Werktagen die Tagespflege besucht, und dort betreut wird. Wenn das Budget gekürzt wird, ist der Aufenthalt an fünf Tagen pro Woche nicht mehr möglich. Der Eigenanteil, der finanziert werden muss, steigt immens. Die Kinder stehen vor der Wahl, ihren Vater in ein Seniorenheim zu geben, oder selbst aus dem Beruf auszusteigen.
Ein Rechenbeispiel bei Pflegegrad 2: Der Leistungsbetrag liegt derzeit bis zu 689 Euro. Die Kürzung der Ansprüche reduziert die Summe auf 345 Euro, der Restbetrag wird zum Eigenanteil. Die Pflegereform hätte folgende Auswirkungen: pflegebedürftige Menschen können nicht in ihrer eigenen Häuslichkeit bleiben, die Betreuung zu Hause ist nicht mehr gewährleistet und die Betroffenen müssen aufgrund dessen in ein Seniorenheim. Pflegende Angehörige werden überlastet und können Beruf und Betreuung ihrer Angehörigen nicht mehr vereinbaren. Das betrifft alle Senioren bundesweit, die eine Tagespflege besuchen.