Papier und App!

Lockerungen für Geimpfte und Genesene: Wie weise ich meinen Status nach?

Geimpfte und Genesene müssen sich künftig ausweisen, um von den Maßnahmen-Lockerungen profitieren zu können
Symbolbilder: Pixabay

06.05.2021 / REGION - Für Geimpfte und Genesene sollen bereits ab kommenden Samstag Corona-Maßnahmen gelockert werden. Für beide Gruppen entfallen zukünftig in Hessen die Kontaktbeschränkungen. Sie zählen zudem nicht mit, wenn sie sich mit anderen (nicht geimpften) Personen treffen. Darüber hinaus entfällt für sie zudem die Testpflicht beispielsweise vor dem Betreten von Alten- und Pflegeheimen oder von Geschäften.


Wie weise ich nach, dass ich geimpft oder genesen bin?

Maskenpflicht und Abstandsgebot sollen im öffentlichen Raum erstmal weiter gelten. Um alle anderen Freiheiten bald genießen zu können, sollen sich vollständig Geimpfte (bei Biontech und Moderna sind zwei Spritzen nötig, der volle Schutz entfaltet sich bei allen Vakzinen rund zwei Wochen nach dem letzten Piks) künftig ausweisen. Als Beleg für die Impfungen soll ein Papiernachweis dienen, ein digitaler Nachweis ist ebenfalls geplant. Perspektivisch soll auch die Corona-Warnapp den Status anzeigen können, Arztpraxen und Impfzentren generieren einen Barcode, der abgescannt und in die Warnapp eingelesen werden kann.

Papier und App

Bei den Genesenen wird auf einen positiven PCR-Test gesetzt, der mindestens 28 Tage alt ist und höchstens sechs Monate zurückliegt. Auch diese Daten sollen in die Corona-Warnapp eingelesen werden. Damit wären sie jederzeit unkompliziert abrufbar. Liegt die Infektion länger als ein halbes Jahr zurück, müsste, um alle Lockerungen weiterhin genießen zu können, eine einmalige Corona-Schutzimpfung durchgeführt werden.

EU-Ausweis ab Ende Juni

Zudem will die EU-Kommission einen digitalen Immunitätsnachweis beziehungsweise einen Impfpass bis Ende Juni vorstellen. Die Bundesregierung weist allerdings bereits jetzt darauf hin, dass alle Lockerungen überprüft werden müssten, sollte die Wirksamkeit des Impfschutzes bei neuen Varianten des Coronavirus deutlich schwächer ausfallen. (mr) +++

Sechs Monate nach überstandener Infektion ist eine einmalige Impfung erforderlich

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