Verstoß gegen wissenschaftliche Standards?

Plagiat? Uni Gießen überprüft Doktorarbeit von Kanzleramtschef Helge Braun

Hat Helge Braun gegen wissenschaftliche Standards verstoßen?
Symbolbild: O|N / Luisa Diegel

07.05.2021 / GIESSEN - Hat Kanzleramtschef Helge Braun gegen wissenschaftliche Standards verstoßen? Das zumindest prüft gerade die Justus-Liebig-Universität in Gießen. Wie die Uni am Donnerstag in einer Pressemitteilung bekannt gab, gehe man Vorwürfen "auf mögliche Überschneidungen mit anderen Schriften" nach. Als direkt gewählter Abgeordneter der CDU vertritt Braun seit 2002 den Wahlkreis 173, Gießen/Vogelsberg im Deutschen Bundestag. 



Im Wortlaut heißt es: "Die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) geht derzeit auf der Grundlage ihrer Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und des darin vorgesehenen standardisierten Verfahrens Vorwürfen nach, die die Dissertation von Prof. Dr. Helge Braun betreffen."

Vorwürfe von "einer Einzelperson" gemeldet

Die Vorwürfe wurden laut der JLU Ende Januar 2021 von einer Einzelperson herangetragen und beziehen sich auf das Verhältnis der im Jahr 2007 vorgelegten Dissertation "Einfluss intraoperativer Tachykardien auf die postoperative Prognose" zu einer zuvor erschienenen Publikation mit Prof. Dr. Helge Braun als Ko-Autor sowie auf mögliche Überschneidungen mit anderen Schriften. Der Betroffene hat überdies selbst um Überprüfung dieser Vorwürfe durch die JLU gebeten.

In diesem Zusammenhang meldete sich Braun am Donnerstag über Twitter zu Wort: "Ich habe heute die Öffentlichkeit informiert, dass die JLU Gießen auch auf meine Bitte hin den Bezug einer vorausgegangenen Teilpublikation der Ergebnisse von mir und anderen Autoren zu meiner Dissertation überprüft."

Laufendes Verfahren

Die Ombudsperson der Universität hat den Sachverhalt einer ersten Prüfung unterzogen und das Vorermittlungsverfahren nach Abschluss seiner Prüfung im Februar 2021 satzungsgemäß an den Vorsitzenden der Kommission zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis übergeben.

Der Vorsitzende habe bereits ein Vorprüfungsverfahren durchgeführt, "in dessen Rahmen dem Betroffenen innerhalb der vorgesehenen Fristen Gelegenheit gegeben wurde, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen".

Nach Eingang der Stellungnahme und dem Abschluss der Vorprüfung im April ist nunmehr die Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis mit der Weiterführung des Verfahrens betraut. "Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir während laufender Verfahren grundsätzlich keine Zwischenergebnisse in der Sache bekannt geben", heißt es am Mittwoch.  (ld) +++


Screenshot: O|N / Twitter: Helge Braun
Die Justus-Liebig-Universität in Gießen.
Foto: JLU / Sebastian Ringleb

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