Alsfelderin stellt Antrag

Die Stadt Fahrrad-sicher machen: Tempo 30 auf Hauptverkehrsader gefordert

Vor einigen Wochen hatte die deutsche Umwelthilfe einen Antrag auf kurzfristige Umwidmung von Straßenflächen zu Fahrradspuren und Fußwegen sowie Tempo 30 an die Stadt gerichtet.
Symbolbild: O|N / Luisa Diegel

06.05.2021 / ALSFELD - Alsfeld in Zukunft Fahrrad sicher machen - das ist schon länger das Ziel des BUND Vogelsberg. Vor einigen Wochen hatte auch die deutsche Umwelthilfe einen Antrag auf kurzfristige Umwidmung von Straßenflächen zu Fahrradspuren und Fußwegen sowie Tempo 30 an die Stadt gerichtet. Das kommt bei einigen Alsfelder Bürger gut an.



In einem offenen Brief wendet sich die Alsfelderin Anne Schweinsgut an die Fraktionen des Stadtparlaments und hofft auf Unterstützung: "Ich werde an die Verwaltung der Stadt Alsfeld einen Antrag richten, der der Form nach von der Deutschen Umwelthilfe entworfen wurde. Konkret beantrage ich persönlich darin die Aufwertung von zwei Straßen", schreibt uns die Schweinsgut.

Sie fordert ein Tempolimit von 30 km/h für die Trasse Grünberger Straße / Alicestraße / Schellengasse. "Entlang dieser Hauptverkehrsstraße läuft ein stark frequentierter Schulweg." Außerdem soll die Alsfelder Jahnstraße zur Fahrradstraße aufgewertet werden. "Die Jahnstraße wird von Fahrradfahrern häufig und gerne genutzt, da es in ihrem Verlauf eine nur für Fahrräder und Fußgänger nutzbare Unterführung der Bahngleise gibt. So können die am Stadtrand gelegenen Einkaufsmärkte gut und schnell erreicht werden. Darüber hinaus ermöglicht die Unterführung der A5 im Anschluss an die Jahnstraße einen schnellen Zugang zu den umliegenden Feldern und Wälder. Freizeitradler nutzen das in starkem Maße."

Für ihr Vorhaben hat Schweinsgut bereits die Unterstützung der Verkehrs- und Umweltverbände - ADFC, BUND und VCD.

Die Alsfelderin weiter: "Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe zeigt auf, dass das erstmals im Rahmen der Corona-Pandemie erprobte, beschleunigte Vorgehen mit zunächst provisorischer Maßnahmenumsetzung auch unabhängig von infektionsschutzrechtlichen Erwägungen zulässig ist. Das Gutachten zeigt die gesetzlichen Anforderungen an die Einrichtung von Radwegen und Fahrradstraßen. Zudem werden weitere Möglichkeiten für Städte zur schnellen Förderung des Fußverkehrs sowie zur Verkehrsberuhigung in Wohn- und Geschäftsvierteln aufgezeigt - sei es durch Geschwindigkeitsreduzierungen, Einbahnstraßenregelungen oder Diagonalsperren. Somit hat auch Alsfeld weitgehende Handlungsoptionen zur Reduzierung des Verkehrslärms, Verbesserung der Luftqualität und Erhöhung der Aufenthaltsqualität, was auch dem lokalen Einzelhandel zugutekommt." (ld) +++

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