Wird internationaler Haftbefehl vollstreckt?
Verfahren ohne Angeklagte - Ehemann mit Gift und Cuttermesser schwer verletzt
Alle Fotos: Martin Engel
05.05.2021 / FULDA -
Schon zum zweiten Mal muss in Fulda ein Verfahren ausgesetzt werden, weil die Angeklagte nicht vor Gericht erschienen ist. Der heute 35-Jährigen wirft die Anklage vor, ihren Ehemann im November 2016 zunächst mit einem Schlafmittel betäubt und ihn anschließend mit einem Cuttermesser eine Schnittwunde am Handgelenk beigebracht zu haben, wodurch die Pulsader und Beugesehnen der Finger durchtrennt worden seien. Sie habe aus Eifersucht versucht, den Selbstmord ihres Mannes vorzutäuschen, weil dieser sich in eine andere Frau verliebt habe. Als der betäubte schwer verletzte Mann wider Erwarten erwachte, rief die Angeklagte den Notarzt: der Mann konnte gerettet werden.
Der Vorsitzende Richter Dr. Jochen Müller erläuterte, dass die Frau im Februar ordnungsgemäß geladen worden sei. Über ihre Anwältin habe es auch Versuche einer Verständigung gegeben, wonach ihr im Fall eines vollumfänglichen Geständnisses eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt wurde. Der geschädigte Ehemann forderte eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 7.000 Euro von seiner Ex-Frau. Er und auch der heute 11-jährige gemeinsamen Sohn, der bei ihm lebt, sei durch die Tat physisch und psychisch traumatisiert worden. Das lehnte die Frau unter Hinweis auf ihre knappen wirtschaftlichen Verhältnisse ab und kündigte "wegen zerstörten Vertrauensverhältnisses" die Mandantschaft zu ihrer Fuldaer Rechtsanwältin. Mittlerweile ist Rechtsanwalt Christian Celsen ihr Verteidiger.