Denkmalpflege legt Berufung ein

Unverhoffte Wende: Wird die Zuse-Scheune doch nicht abgerissen?

Wird die Zuse-Scheune an der Wehneberger Straße in Bad Hersfeld jetzt doch nicht abgerissen?
Archivfotos: O|N / Gerhard Manns

30.04.2021 / BAD HERSFELD - Unverhoffte Wende in der "Causa" Zuse-Scheune: Wird die Remise an der Wehneberger Straße jetzt doch nicht abgerissen? Wie die Stadt Bad Hersfeld mitteilt, hat das Landesamt für Denkmalpflege Berufung gegen ein Gerichtsurteil zum Abriss eingelegt. Ende März hatte das Verwaltungsgericht Kassel dem Antrag der ISB Projekt GmbH auf Abriss der Zuse-Scheune stattgegeben und sich damit der Sichtweise des Investors angeschlossen (OSTHESSEN|NEWS berichtete). 



Am 13. April hatte der Magistrat der Kreisstadt bekanntgegeben, dass er keine weiteren rechtlichen Schritte gegen dieses Urteil unternehmen wolle und stattdessen Gespräche mit dem Eigentümer zur zukünftigen Gestaltung der verbleibenden Fläche aufnehmen werde.

"In dem Verfahren ist nun eine neue Entwicklung eingetreten. Das Land Hessen, vertreten durch das Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden, hat als Prozessbeteiligter mittlerweile einen eigenen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt", heißt es seitens der Festspielstadt.

Bürgermeister Thomas Fehling erläutert die Einschätzung des Magistrates: "Wir rechnen damit, dass der Antrag des hessischen Landesamtes für Denkmalpflege nicht vor dem Sommer entschieden wird. Erst dann ist klar, ob das Urteil Bestand hat oder der Rechtsstreit mit dem Investor weitergeht. Bis dahin werden wir keine Abrissgenehmigung für das Zuse-Gebäude erteilen." (sh) +++

Das Landesamt für Denkmalpflege hat Berufung eingelegt.

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