Nach jahrelanger Ausrottung

Der Biber ist zurück: Bis zu 180 putzige Nager in der Region

Der Biber ist zurück in Osthessen.
Fotos: Gerhard Manns / Klaus Hentschel

25.04.2021 / KREIS HEF-ROF - In Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Ländlicher Raum-untere Naturschutzbehörde und dem NABU mit seinen Biberbeauftragten, waren heimische Pressevertreter zu einer Begehung an der Fulda bei Bad Hersfeld und am "Meckbach" in Ludwigsau eingeladen worden. Der Grund:  Es sollten damit der breiten Öffentlichkeit zwei Biberreviere an der Fulda und dem "Meckbach" gezeigt werden.  



Bei der Begehung entlang des Fuldaufers konnten die Vertreter des NABU auf die vielen sogenannten Austritte aus dem Fluss hinweisen und auf eine am gegenüberliegenden Ufer liegende Biberburg. Die ist mit Zweigen und Ästen abgedeckt, wobei der Eingang unter dem Wasserspiegel liegt. Damit ist laut der Aussage von Klaus Hentschel vom NABU dieses Biberrevier eines der ersten im Bereich der Fulda im Kreis Hersfeld-Rotenburg. Eine erste Bibersichtung an der Fulda erfolgte bereits im Jahr 2008 bei Mengshausen und wenig später auch in Rotenburg/F.  
 

Einzigartige Erfolgsgeschichte 

Mittlerweile hat der Biber die Werra, die Haune und die Fulda auf ihrer gesamten Länge besiedelt und auch im Rhäden bei Obersuhl und im Seepark Kirchheim ist er heimisch geworden. Damit begann die Erfolgsgeschichte des "Dammbaumeisters" - denn der Biber produzierte fleißig Nachwuchs, sodass mittlerweile auch die Bäche Solz, Aula, Jossa, Rohrbach, Meckbach, Haselbach, Suhlbach und der Weihebach Biber Reviere aufweisen. Insgesamt sind im Kreis ca. 50 Biber Reviere nachgewiesen mit ungefähr 150 bis 180 der putzigen Nager. 

Der Biber ist ein wahrer Baumeister, denn er errichtet seine Dämme nur aus Ästen, abgenagten kleinen Zweigen und Schlamm und sorgt mit dem aufgestauten Wasser für neue Biotope für viele Tiere und Pflanzen und bei Trockenheit für grüne Wiesen. Dass dadurch auch der Grundwasserspiegel erhöht bzw. gehalten wird, ist die logische Folge.  
 

Tote Biber durch Straßenverkehr 

Wie Harald Heidel vom NABU berichtete, wurden aber auch schon einige tote Biber gefunden, die dem Autoverkehr auf den Straßen zum Opfer gefallen sind.  

Der Biber hat in Deutschland einen hohen Schutzstatus. Dies ergibt sich unter anderem aus dem nationalen Recht (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG) als auch aus dem europäischen Recht (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, FFH-RL). 



Geschützt ist nicht nur der Biber, sondern auch alle seine Bauten. Das bedeutet, dass das Zerstören und Beschädigen der Biberburg - aber auch von allen Dämmen - eine Umweltstraftat darstellt. Es können dafür Bußgelder bis zu 50.000 Euro anfallen. Bei Problemen mit dem Biber muss deshalb immer zuerst die Untere Naturschutzbehörde informiert werden. (Gerhard Manns) +++

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