Infektionsschutzgesetz im Fokus

Im Bundestag: Debatte über einheitliche Corona-Vorschriften durch Notbremse

Auch eine bundesweite Ausgangssperre ab einer Inzidenz von 100 ist Teil des Gesetzesentwurfes.
Archivfoto: O|N/Martin Engel

21.04.2021 / BERLIN - Es wird ernst: Der Bundestag entscheidet ab 11 Uhr über das vorgeschlagene Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung. Nach einem ersten härteren Entwurf wird am Mittwoch über weniger strenge Regeln abgestimmt. Die "Bundesnotbremse" soll die bundesweiten Inzidenz-Werte senken.



So soll das Infektionsschutzgesetz in Kraft treten: Die Ausgangssperre soll erst ab 22 Uhr gelten, außerdem dürfen Einzelpersonen - auch ohne Hund - bis 24 Uhr draußen spazieren gehen und joggen. Im Einzelhandel soll das Bestellen und Abholen von Waren ("Click & Collect") auch weiterhin möglich sein. Außerdem dürfen Kinder bis 14 Jahre weiterhin Sport in Gruppen ausüben.
 
An anderer Stelle wurde das Infektionsschutzgesetz jedoch verschärft. Schulen sollen demnach schon ab einer Inzidenz von 165 verpflichtend zu einem Distanzunterricht zurückkehren. Im ursprünglichen Entwurf lag der Schwellenwert noch bei 200. Außerdem müssen Arbeitgeber zwei Corona-Tests pro Woche für ihre Mitarbeiter bereitstellen. Die Regeln sollen bis zum 30. Juni befristet sein.

Noch ist das Ergebnis der Abstimmung nicht bekannt (Stand: 14:11 Uhr). Wir berichten im Laufe des Tages ausführlich. (kku)+++

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