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Freitagabend: Die Innenstadt ist fast leer - Ausgangssperre im Landkreis

Mit dem Hund Gassi gehen ist natürlich legitim!
Alle Fotos: Martin Engel

10.04.2021 / FULDA - Im Landkreis Fulda gilt seit Donnerstagabend wegen Corona die Ausgangsbeschränkung zwischen 21 Uhr und fünf Uhr morgens. Nur aus triftigen und bestimmten Gründen dürfen die Menschen auf die Straße. Der Inzidenzwert ist etwas gesunken und liegt am Freitag bei 185 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tage. Die neue Verordnung hat trotzdem Gültigkeit. Ziel ist, die Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren.


Die Ausgangsbeschränkungen wird diskutiert. Vor allem private Treffen sollen so möglichst vermieden werden. Sie hat aber auch eine symbolische Bedeutung. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plant mit einer Änderung im Infektionsschutzgesetz eine einheitliche Vorgehensweise im gesamten Bundesgebiet. So soll bei einem Inzidenzwert über 100 eine automatische Notbremse vorgeschrieben werden.

Aktuell gilt für den Landkreis Fulda: "Nach dem Eskalationskonzept soll diese Allgemeinverfügung in der Regel wieder aufgehoben werden, sobald die Neuinfektion pro 100.000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 fällt", so der Hinweis der Allgemeinverfügung im Wortlaut. Die ausführliche Allgemeinverfügung finden Sie in diesem Artikel: https://osthessen-news.de/n11645098/aenderung-der-siebten-allgemeinverfuegung-im-wortlaut.html

Am Freitagabend hielten sich die Menschen in der Innenstadt von Fulda offenbar an die Regeln. Allerdings: Unser Fotograf sah schon einige Menschen in der Stadt. Einige kommen um kurz nach 21 Uhr mit dem Zug am Bahnhof in Fulda an. Andere sind mit ihrem Hund Gassi gehen - alles legitim. (Hans-Hubertus Braune) +++

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