Änderung des Infektionsschutzgesetzes?

Gegen Widerstand der Ministerpräsidenten: Merkel nimmt Zügel in die Hand

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bleibt hartnäckig.
Archivbild: O|N

08.04.2021 / BERLIN - Der nächste Corona-Gipfel steht in den Startlöchern - vorab gibt es jedoch großen Diskussionsbedarf. Streitpunkt: die Verlängerung des Lockdowns. Die Meinungen der Ministerpräsidenten der Länder und die von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) fallen zu dem Thema unterschiedlich aus. Die 66-jährige Regierungschefin hat sich für einen bundesweit einheitlichen und kurzen Lockdown  ausgesprochen (O|N berichtete bereits). Nun werden weitere Details bekannt. Nach BILD-Informationen denkt die Kanzlerin über eine Bundestagsabstimmung nach - damit würde sie die Länderchefs in den Hintergrund stellen. 



Zwar stärken unter anderem NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CDU) oder Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) Merkel den Rücken, doch die Bundeskanzlerin erkennt momentan keine Tendenz zur mehrheitlichen Zustimmung bei der Bund-Länder-Konferenz für einen bundesweiten Lockdown. Dieser Schritt sei jedoch ihres Erachtens notwendig. Die Folge: Nach Informationen aus Regierungskreisen arbeite die 66-Jährige an einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes, über die im Bundestag abgestimmt werden könnte. Gelingt ihr das, könnte ihre Vorstellung des einheitlichen Lockdowns umgesetzt werden. Der Widerstand einiger Ministerpräsident wäre somit irrelevant. 

Mögliche Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Wie die Änderung des Infektionsschutzgesetzes aussehen könnte, berichtet die BILD: "Kreise mit einer Inzidenz von über 100, erhöhtem R-Wert und anderen Faktoren müssten dann automatisch in den Lockdown. In der Unionsfraktion wird bereits darüber diskutiert, die sogenannte Notbremse verbindlich im Infektionsschutzgesetz festzuschreiben. Ob diese bereits bei einer Inzidenz von 100 greifen soll, wird noch diskutiert." (mkr) +++

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