Folgen des geplanten Lieferkettengesetzes
Bauindustrie warnt: "Politik wälzt Verantwortung auf die Bauwirtschaft ab!"
Symbolbilder: O|N/Jonas Wenzel
07.04.2021 / REGION - Der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen (BIV) warnt vor der Verabschiedung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten in der vorliegenden Form. Das Gesetz soll Unternehmen in die Pflicht nehmen, im Ausland beschaffte Vorleistungsgüter oder Fertigerzeugnisse in allen Phasen ihrer Lieferkette auf mögliche umweltschädigende oder gegen die international anerkannten Arbeitsbedingungen verstoßende Produktionsverfahren zurückzuverfolgen.
"Umweltschutz und faire Arbeitsbedingungen sind unbestritten unverzichtbar, aber wir warnen vor unkontrollierbaren juristischen Konsequenzen und kritisieren, dass der Staat versucht, der Bauwirtschaft eine Kontrollpflicht aufzuerlegen, der er selbst nicht nachkommen kann oder will", so Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer des BIV Hessen-Thüringen. Die Bauwirtschaft sieht unlösbare Probleme in der Umsetzung des Gesetzes. Bessere Sozialstandards im Ausland zu ermöglichen, sei Aufgabe der Politik. "Wir stehen selbstverständlich für Menschenrechte ein und für die Vermeidung von Kinderarbeit. Aber wir können nicht grundsätzlich dafür verantwortlich gemacht werden, wenn in Lieferketten irgendwo auf der Welt dagegen verstoßen wird", so Burkhard Siebert.
Politische Verantwortung auf Unternehmen abgewälzt
Das Lieferkettengesetz wälze politische Verantwortung auf privatwirtschaftliche Unternehmen ab. Während jedes Bauunternehmen mit Sitz in Deutschland betroffen sei, wären ausländische Unternehmen mit einer rechtlich unselbständigen Zweitniederlassung in Deutschland ausgenommen. Ausländische Konkurrenten wären im Vorteil. "Und falsch ist die Aussage, dass davon nur große Unternehmen betroffen seien.