Nach Kritik an Corona-Politik!

Gesetzesänderung: Inzidenzwert soll künftig unwichtiger werden

Der Lockdown soll nicht mehr nur von dem Inzidenzwert abhängig sein
Archivfoto: O|N/Carina Jirsch

28.03.2021 / REGION - Maßnahmen lockern, Einzelhandel schließen? Um entsprechende Entscheidungen zu treffen, schauen die Politiker in den letzten Monaten auf die Inzidenzwerte. Die Kritik diesbezüglich war enorm. Laut BILD soll eine Gesetzesänderung diese Corona-Beschlüsse nun kippen. Ab 1. April dürfe der Inzidenzwert dann nicht mehr der alleinige Maßstab sein.



Das würde konkret bedeuten: Die jeweiligen Länderchefs dürfen ihre Lockdown-Maßnahmen nicht mehr nur an der Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner - in sieben Tagen - festmachen, sondern auch an Werten, wie die Zahl der freien Klinikbetten. Weitere Faktoren könnten der Impffortschritt, die Entwicklung des R-Werts - also der Ausbreitungsgeschwindigkeit - oder auch die Infektionen unter Älteren und Vorerkrankten sein.

Wörtlich heißt es in dem von CDU und SPD vorgelegten Gesetzesentwurf: "Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27. März 2020 hat der Gesetzgeber
erste Maßnahmen getroffen, um zum einen das Funktionieren des Gesundheitswesens in einer die gesamte Bundesrepublik Deutschland betreffenden epidemischen Lage sicherzustellen und zum anderen die mit dieser besonderen Situation verbundenen negativen finanziellen Folgewirkungen abzumildern. Hierzu wurde
insbesondere das Infektionsschutzgesetz (IfSG) erweitert und präzisiert." 

Das gelte insbesondere auch für die Coronavirus-Testverordnung, die Coronavirus-Impfverordnung und die Coronavirus-Einreiseverordnung. Wissenschaftler empfehlen, den Blick auf die Covid-19-Neuaufnahmen in den Intensivstationen zu richten und diese mit dem Reproduktionswert zu einem Gesamtbild zu ergänzen, das als Maßstab für das aktuelle Geschehen dienen und über eine größere Aussagekraft verfügen soll. Experten zufolge soll die Entwicklung des R-Wertes, die Infektionen bei vulnerablen Gruppen (bei Älteren und Vorerkrankten), der Impffortschritt sowie die generelle Auslastung der Krankenhäuser und die Belegung der Intensivstationen als Entscheidungsgrundlage für Lockdown- oder Lockerungs-Maßnahmen dienen.

Bayern prüfe derzeit potenzielle Formeln zur Einschätzung der Gefahrenlage. (nb) +++

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