Hessen Mobil beteiligt sich

Bundesweite Straßenverkehrszählung: An 2.000 Stellen in ganz Hessen

Hessen Mobil beteiligt sich auch dieses Mal wieder an der Straßenverkehrszählung mit zusätzlichen Verkehrszählungen auf Landesstraßen und – im Auftrag einiger Landkreise – auf Kreisstraßen.
Symbolbild: Pixabay

24.03.2021 / REGION - Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) führen die Bundesländer alle fünf Jahre eine bundesweite Straßenverkehrszählung auf Bundesfernstraßen durch. Hessen Mobil beteiligt sich auch dieses Mal wieder an der Straßenverkehrszählung mit zusätzlichen Verkehrszählungen auf Landesstraßen und – im Auftrag einiger Landkreise – auf Kreisstraßen. Die dadurch ermittelten Verkehrsbelastungen dienen beispielsweise als Datengrundlage für künftige bundes- und landesweite Straßenplanungen, den Straßenbau und das Verkehrsmanagement.



Ursprünglich sollte die bundesweite Straßenverkehrszählung im Jahr 2020 stattfinden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie musste sie jedoch in das Jahr 2021 verschoben werden. Die Verkehrserhebungen beginnen ab dem 6. April und enden am 14. Oktober 2021. In diesem Zeitraum werden an festgelegten Zähltagen von 7 Uhr bis 9 Uhr und von 15 Uhr bis 19 Uhr an insgesamt 2.000 Zählstellen im gesamten hessischen Straßennetz Zählungen durchgeführt.

Die Erhebungen finden überwiegend auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften statt. Die Zählungen erfolgen durch beauftragtes Zählpersonal bzw. mittels Videoerfassung. Dabei werden die Verkehrsstärken des Straßenquerschnittes von verkehrssicheren Standorten am Fahrbahnrand oder auf Brücken oberhalb der Fahrbahn erfasst. Die videogestützte Erfassung erfolgt mit einer sehr geringen Auflösung, sodass lediglich die Umrisse zur Fahrzeugklassifizierung, jedoch keine personen- oder kennzeichenbezogenen Daten erfasst werden.

Alle Mitarbeiter:innen tragen dabei Warnwesten. Dies dient der Sicherheit des Personals, soll aber auch dem Verkehrsteilnehmer signalisieren, dass von diesen Personen keine Gefahr ausgeht und es sich nicht z. B. um Steinewerfer handelt. In der Vergangenheit hatte es anlässlich ähnlicher Erhebungen vereinzelt Meldungen aufmerksamer Verkehrsteilnehmer gegeben, die auf Brücken stehendes Zählpersonal fälschlicherweise für Steinerwerfer bzw. Videogeräte für Geschwindigkeitskontrollgeräte hielten. (pm) +++

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