Roth: "Um jeden Ausbildungsplatz kämpfen"

Vereinfachte Förderkriterien und höhere Prämien zum neuen Ausbildungsjahr

Der Bundestagsabgeordnete und Staatsminister für Europa Michael Roth
Foto: privat

19.03.2021 / BAD HERSFELD / BERLIN - Im vergangenen Jahr sank die Zahl der neuen Ausbildungsverträge bundesweit um elf Prozent, bis Ende Februar 2021 wurden bei der Bundesagentur für Arbeit acht Prozent weniger Lehrstellen erfasst. Um die Zahl der Ausbildungsverträge in der Krise zu stabilisieren, hat das Bundeskabinett in dieser Woche die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" beschlossen - mit vereinfachten Förderkriterien und höheren Prämien zum neuen Ausbildungsjahr 2021/2022.



Dazu erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Roth (SPD): "Unser Signal ist ganz deutlich: Wir kämpfen um jeden Ausbildungsplatz in Deutschland! Denn die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen. Doch durch die negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie stehen derzeit viele kleine und mittlere Unternehmen unter enormem Druck und zögern vielfach noch bei der Frage, ob sie weiter Ausbildungsplätze anbieten sollen. Um die Ausbildungsbetriebe in diesen schwierigen Zeiten bestmöglich zu unterstützen, wird der bestehende Schutzschirm für Auszubildende verlängert und ausgebaut. Dafür stehen im aktuellen Bundeshaushalt rund 700 Mio. Euro bereit."

Mit der nun beschlossenen Weiterentwicklung der Förderrichtlinie werden die Fördermöglichkeiten zum neuen Ausbildungsjahr ab dem 1. Juni 2021 wesentlich verbessert: Die Ausbildungsprämien werden verdoppelt von 2.000 Euro auf 4.000 Euro, wenn das Ausbildungsniveau stabil bleibt bzw. von 3.000 Euro auf 6.000 Euro, wenn die Zahl der Ausbildungsplätze erhöht wird. Verbessert wird auch der Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilderinnen und Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten. Zukünftig wird es nicht nur einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung geben, sondern auch zur Ausbildervergütung. Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung können zudem - wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen - künftig auch gezahlt werden, wenn der oder die Auszubildende an einem externen Lehrgang zur Prüfungsvorbereitung teilnimmt. Außerdem wird der Kreis der förderberechtigten Betriebe in erheblichem Umfang erweitert: Künftig können Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten (bislang 249) diese Förderung in Anspruch nehmen.

"Lockdown-II-Sonderzuschuss" in Höhe von 1.000 Euro


Daneben wird als neue Leistung ein "Lockdown-II-Sonderzuschuss" in Höhe von 1.000 Euro eingeführt, der sich an ausbildende Kleinstunternehmen mit bis zu vier Beschäftigten richtet. Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur in geringem Umfang weiterführen konnte, während gleichzeitig die Ausbildung an mindestens 30 Tagen fortgesetzt wurde. Um zu verhindern, dass ein Ausbildungsplatz wegen einer Insolvenz verloren geht, wird auch die Übernahmeprämie verbessert und auf 6.000 Euro verdoppelt. Außer im Insolvenzfall soll sie auch dann ausgezahlt werden können, wenn der Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag gekündigt hat oder sich die Beteiligten einvernehmlich auf einen Auflösungsvertrag geeinigt haben, weil die Fortführung der Ausbildung pandemiebedingt nicht mehr möglich bzw. für den Betrieb nicht mehr zumutbar ist.

"Wir stellen damit die erforderlichen Weichen und sorgen für freie Fahrt. Mit den verbesserten Fördermöglichkeiten wollen wir die Ausbildungsbetriebe ermuntern, auf diesen Zug aufzuspringen. Denn klar ist auch: Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber selbst stehen in der Verantwortung, damit aus der Ausbildungskrise keine dauerhafte Fachkräftekrise wird. Eine Generation Corona darf es nicht geben", so Roth. Interessierte Ausbildungsbetriebe können sich an die zuständige Agentur für Arbeit wenden und einen Förderantrag stellen. (pm) +++

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