Deutschlands größter Grillfachhandel

Nach Klage vor dem Verwaltungsgericht: Grillfürst darf Filiale wieder öffnen

Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Grillfürst darf die Filiale in Gründau wieder öffnen.
Fotos: Grillfürst GmbH

17.03.2021 / GRÜNDAU (MKK) - Mit Eilantrag reichte die Firma Grillfürst vergangene Woche Montag Klage ein, um gegen die jüngsten Coronabestimmungen vorzugehen – und bekam recht. Ab sofort wird der Store in Gründau wieder Kunden empfangen, ohne, dass diese vorher einen Termin vereinbaren müssen. 



"Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main sieht in den zusätzlichen Beschränkungen, die in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen vom 26. November 2020 in der Fassung vom 4. März 2021 aufgenommen wurden, einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union. Das Urteil zeigt, dass uns das Gericht recht in der Annahme gibt, dass die Politik mit ihren willkürlich gefällten Bestimmungen für weitere Nachteile für Fachhändler sorgen.

Wir sind froh, dass diese ungleiche Behandlung vor Gericht erkannt wurde und noch viel glücklicher darüber, dass wir unsere Kunden nun wieder ohne Termin in Gründau empfangen dürfen, wie es auch aktuell Baumärkte, Gartencenter und Buchläden dürfen", sagt Grillfürst-Geschäftsführer Joachim Weber.

"Wir erwarten darüber hinaus kurzfristig Urteile von den Verwaltungsgerichten in Gießen und Kassel, vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel sowie vom Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen und vom Verwaltungsgericht Düsseldorf."

Zum Hintergrund: Grillfürst durfte als Grillfachmarkt nur mit vorheriger Terminvereinbarung und "Click and Meet" Kunden empfangen. Baumärkte, die zum Teil ein ähnliches Sortiment führen und damit in unmittelbarer Konkurrenz zu Grillfürst stehen, durften unter Einhaltung bestimmter Hygienevorschriften auch ohne vorherige Anmeldung für ihre Kunden öffnen. (pm) +++

Geschäftsführer Joachim Weber

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